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A
anon38763410
June 30, 2016

Danke für die gute Aufklärung.Habe es jetzt gut verstanden

A
anon38763410
June 30, 2016

Es geht um die Bremsen hinten. Die Werkstatt hat eien Bremswert hinten 130/130 festgestellt.
Vorne 240/240.
Feststellbremse 160/150.
Jetzt soll ich hinten die Bremsen machen lassen. Ist das Korrekt

A
anon95303328
June 30, 2016

Nein was soll das. Wichtig ist doch nur, ds die Bremswerte nicht abweichend mit großen Differenzen sind. Bei deiner doch alles top.

A
Anonymous82
June 30, 2016

Die Abweichung von rechts/links darf maximal 25% bei der Betriebsbremse, und 50% bei der Feststellbremse (Handbremse) sein, das ist hier vollkommen in Ordnung.

Allerdings gibt es da noch die Gesamtbremswirkung, und die ist zu gering:

Die Wirkung der Betriebsbremse muss mindestens 50% betragen. Berechnet wird das aus der Summe der ermittelten Bremswerte (240+240+130+130=740) geteilt durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, hier 1.605kg.

740 : 1.605 = 0,461 bzw. 46,1% und damit unzulässig, weil unterhalb der gesetzlichen Vorschrift von mindestens 50%.

Die Wirkung der Feststellbremse (Handbremse) muss mindestens 16% betragen. Berechnet wird das aus der Summe der ermittelten Bremswerte (160+150=310) geteilt durch das zulässige Gesamtgewicht des Fahrzeugs, hier 1.605kg.

310 : 1.605 = 0,193 bzw. 19,3% und damit in Ordnung, weil oberhalb der gesetzlichen Vorschrift von mindestens 16%.

A
anon38763410
June 30, 2016

Danke, dies Antworten waren sehr hilfreich.

A
anon38763410
June 30, 2016

Danke.