Elektronische Anzeigegeräte ausgeschaltet
Ich fuhr auf der A8 von Stuttgart Richtung Karlsruhe. Die elektronischen Anzeigegeräte zeigten über mehrere Kilometer 100, die ich auch fuhr. Plötzlich waren die Tafeln ausgeschaltet.
Nach 3 ausgeschalteten Tafeln blitzte es
Ich fuhr 113, weil keine Anzeige mehr da war. Mehrere Tafeln danach waren auch ausgeschaltet. Was gilt nun? Gelten die
100 weiter, auch wenn die Tafeln ausge- schaltet sind? Muß ich auf die Aufhebung
der Geschwindigkeit warten? Oder gilt das Urteil des OLG Hamm, dass die Beschil-derung für den Fahrer wahrnehmbar sein muss, um zu gelten!
Streckenverbote wie eine Geschwindigkeitsbegrenzung gelten so lange, wie man diese Strecke befährt und das Limit nicht durch ein Aufhebungszeichen oder durch ein anderes Limit verändert werden, §3 StVO i.V.m. Anlagen der StVO.
Eine Anzeige, die nichts anzeigt, kann kein Aufhebungszeichen oder andere Limitierung anzeigen und somit an einem Limit nichts verändern oder aufheben.
Zu dem OLG-Urteil:
Das da ein Limit ausgeschildert war, hast Du doch zweifelsfrei erkannt;
aber schneller fahren, weil man das Aufhebungszeichen des Limits nicht erkannt hat bzw. es nicht erkennbar war, und nicht wissen konnte, dass das Limit aufgehoben war, das ist irgendwie unlogisch.