Bgl. Foto bei einer Geschwindigkeitsübertretung
Hallo
Ich wurde am Irschenberg mit dem Firmen PKW bei einer 100 Beschränkung mit 133km/h abzüglich Toleranz geblitzt. Aufgrund des Firmen PKW`s musste ich eine Lenkererhebung ausfüllen. Auf dem Beweisfoto bin ich als Fahrer und am Rücksitz eine weitere Person sichtbar. Mir wurde mitgeteilt das es nicht zulässig ist Personen zu bestrafen wenn am Foto zwei Personen erkennbar sind. Ist dies richtig. Soll ich hier Einspruch erheben?
Keine Ahnung, wie das in Österreich ausschaut.
In Deutschland ist nicht nur die Erkennbarkeit aller Insassen erlaubt, es dürfen sogar Mitinsassen identifiziert werden, um von denen auf einen zB. auf dem Foto schlecht erkennbaren Fahrer zu schließen.
Dass in vielen Fällen irgendwelche Mitfahrer auf dem Bild unkenntlich gemacht werden, ist eine reine "Serviceleistung" der Bußgeldstellen hier. Hat nichts mit irgendwelchen Vorschriften oder Persönlichkeitsrechten zu tun.