Garantie/Gewährleistung auf Turboladerreparatur
Hallo,
ich habe eine Ford Galaxy WA6 (BJ 12/20016, 2.0 TDCI, Schaltgetriebe), der vor 11 Monaten einen neuen Turbolader (Einbau durch Ford Fachhändler in VLBG) bekommen hat.
Im Zuge des Zahnriemenwechsel hat mein Mechaniker entdeckt, das dieser Turbolader (Laufleistung seit Einbau: ca. 30.000km) ÖL leckt und somit getauscht werden muss.
Kann ich da auf den Ford Fachhändler zurückgreifen bzgl. Garantie auf Ersatzteile???
Wenn sie Glück haben und der Ford Händler sich kulant zeigt, fällt es noch unter die Gewährleistung, d.h. Haftung für Sachmängel. Es sei anzumerken das ein Turbolader ein Verschleißteil ist und bei 30000 km schon Verschleißerscheinungen auftreten können!
Immer da reklamieren, wo gekauft, bzw. eingebaut wurde - Lieferantenkette. Es bestehen je nach Umständen 12 oder 24 Monate Gewährleistung.
Die erste Antwort am Besten ignorieren!!!
Ein Turbolader ist kein Verschleißteil, aber man muss gewisse Dinge beachten.
Z. B. die Abkühlphase einhalten.
Selbstverständlich ist der Turbolader ein Verschleißteil.
Prinzipiell ja, aber: Nach wesentlich höherer Laufleistung, nicht schon nach 30 TKM. Das ist kein "normaler" Verschleiß:
https://www.adac.de/_mmm/pdf/2014-52-Mangel-Verschlei%C3%9F-Liste-2014_141982.pdf; Seite 14.
Diese Sache im Einzelnen:
http://www.iww.de/asr/archiv/normaler-verschleiss-oder-sachmangel-maengelhaftung-im-grenzbereich-f20701
Hier nicht
Es ist zwar grundsätzlich, nach allgemeiner Definition jedes Bauteil und verwendeter Werkstoff wie zB. die Lackierung an einem Fahrzeug ein Verschleißteil, da jedes Bauteil bei üblicher Verwendung einer Abnutzung oder Alterung unterliegt;
jedoch für "Verschleißteil" in der speziellen Form als Ausschlusskriterium bei einer Garantie, gelten ausschließlich Bauteile, deren Abnutzung oder Alterung für deren Funktion technisch notwendig ist.
Die Funktion eines Bremsbelags basiert auf mechanischer Reibung und wo etwas reibt gibt es Abrieb, eine technisch/physikalisch unvermeidbare Abnutzung.
Bei einem Turbolader gibt es nichts Derartiges, somit ist ein Turbolader auch kein Verschleißteil im Sinne eines pauschalen Verschleißteil-Ausschluss.
Ist hier aber ohnehin unerheblich, da bei der gesetzlichen Gewährleistung weder ein direkter, noch ein indirekter Ausschluss von Verschleißteilen existiert. Selbst Bremsbeläge sind ohne jede Einschränkung in der gesetzlichen Gewährleistung inkludiert, bzw. „geschützt“.
...
Der Rest Deiner Antwort ist auch erheblicher Müll:
Kulanz ist eine freiwillige Leistung, wenn der Kunde keine Ansprüche aus der gesetzlichen Gewährleistung oder einer freiwilligen Garantie hat.
Der Satz: "...und der Ford Händler sich kulant zeigt, fällt es noch unter die Gewährleistung, ..." ist kompletter Blödsinn.
Entweder gibt der Verkäufer eine Kulanz, weil keine Rechtsansprüche aus der Gewährleistung oder Garantie existieren, oder es existiert ein Gewährleistungs- oder Garantieanspruch.
Freiwillig einen gesetzlichen oder vertraglichen Anspruch gewähren – nicht alles, was man mit Worten schreiben kann, existiert dann auch.
Zur Fragestellung:
Einige Hersteller gewähren eine ein oder auch zweijährige Garantie auf Teile und Arbeiten, die in ihren Vertragswerkstätten nach Herstellervorgaben ausgeführt wurden.
Prüfen, ob eine Garantie besteht und das Bauteil keinem Ausschluss in den Garantiebedingungen unterliegt.
Ansonsten gibt es dann noch die gesetzliche Sachmangelhaftung von 12 Monaten auf die ausgeführten Reparaturarbeiten.
Ggf. ist hier aber nachzuweisen, dass die Arbeitsausführung der Werkstatt fehlerhaft war; bzw. der Defekt am Bauteil nicht durch zB. falsche Nutzung selbstverschuldet ist.
Sind immer nur 12 Monate und es gibt hier auch keine Beweislastumkehr.
Reparaturen sind Werkverträge und die unterliegen den allgemeinen Bedingungen der Sachmangelhaftung. Auch liegt die Beweislast ab der ersten Sekunde beim Anspruchsteller, demjenigen, der den Reparaturauftrag erteilt hat.
Die bekannten 24 Monate mit Beweislastumkehr in den ersten 6 Monaten sind eine Ausnahme, die ausschließlich bei reinen Kaufverträgen von Endverbrauchern ("Privaten") bei Gebrauchsgütern gilt.
@Fuxfan:
Vorsicht bei Deinem zweiten Link, es handelt sich dabei NICHT um ein Urteil zum Thema Verschleiß oder nicht.
Aus dem Urteilstext:
"Dem Kläger stehe kein Schadensersatzanspruch ... zu, weil er für seine Behauptung, bei dem Turboladerdefekt handele es sich um einen Sachmangel ... beweisfällig geblieben sei."
BGH, Az.: VIII ZR 43/05, 23.11.2005
Nicht ein "verloren weil ist Verschleiß", sondern eine "Klageabweisung wegen unbewiesener Behauptung des Klägers".
Im weiteren Verlauf des Urteils gibt es zwar eine Auflistung zur Abgrenzung, ab wann man von einem "natürlichen Verschleiß" oder von einem gesetzlichen Sachmangel ausgehen kann.
Es wurde aber keine Aussage getroffen, ob in den vorliegenden Fall eines Turboladerschadens an einem 9jährigen Fahrzeug mit knapp 200.000 km Laufleistung ein "natürlicher Verschleiß" vor lag oder nicht.
Der Schaden hätte auch unter die gesetzliche Gewährleistung fallen können, nur ist der Fahrzeugkäufer (hier Gebrauchtwagenkäufer) wegen Ablauf der 6monatigen Beweislastumkehr in der Beweisführung gewesen, hat aber keinen Beweis für einen Sachmangel vorgelegt.
@ Fahrradlampe:
Danke für den Hinweis, ist mir nicht aufgefallen!
Wie schon geschrieben:
Der Turbolader selbst ist kein Verschleißteil, er unterliegt einem Verschleiß.
Beispiel - Der Sitz ist kein Verschleißteil, aber er wird verschlissen.
Das ist der kleine Unterschied.
Hallo,
die Vorgeschichte war nicht ganz eindeutig. Es hieß ja nur "Einbau durch Ford Fachhändler in VLBG".
Möglicherweise hat der Fahrzeugbesitzer den Turbo selbst besorgt und nur in einer Werkstatt einbauen lassen.
Aber hier waren es ja eh nur die 11 Monate.
Ja wo leckt er denn?
Ladedruckseitig,Abgasseitig,am Rücklauf oder am Vorlauf des Öl`s.
Da es ja ein Krümmer mit Lader ist,gibt es Bilder?
mfg.
@opelfan:
Das ist so nicht richtig.
Den Begriff "Verschleiß" gibt es überhaupt nicht (mehr). Der war mal in der DIN 50320 definiert, die wurde aber 1997 zurückgezogen, weil es teilweise inhaltlicher Unfug war und nicht alle Effekte erfasst hat.
Es gibt den Begriff der "Abnutzung" für Massereduzierungen, wenn die Oberfläche reduziert wird, zB. bei Bremsbelägen durch Reibung;
und es gibt den Begriff der "Alterung" für rein zeitliche Eigenschaftsverschlechterungen, zB. das Verhärten von Kunststoffen durch Ausdünsten von Weichmachern. Armaturenbretter, die rissig werden, oder auch Reifen, die verhärten laufen darunter.
Ein "Verschleißteil" ist etwas ganz anderes, gem. TECHNISCHER_! Definition:
Ein Bauteil eines technischen Systems, das darauf hin ausgelegt wurde, bei bestimmungsgemäßen Gebrauch mit der Zeit unbrauchbar zu werden. Es muss in regelmäßigen Abständen ausgewechselt werden.
Ein Verschleißteil dient entweder dazu, die Abnutzung von anderen Baugruppen fern zu halten, oder die Funktion des Bauteils ist nur unter Inkaufnahme einer Abnutzung realisierbar.
Eine allgemein verbindliche JURISTISCHE Definition von "Verschleißteil" gibt es nicht.
In Verträgen, zB. Garantieverträgen kann man zwar "Verschleißteile" ausschließen, jedoch muss exakt beschrieben werden, was man als Verschleißteil bezeichnet, welche Bauteile darunter fallen.
Entweder in dem Bauteile und Baugruppen konkret genannt sind; oder in dem man eine Eigenschaftsbeschreibung formuliert und dazu dann Beispiele nennt, wie die Beschreibung zu verstehen, anzuwenden ist.
So zB. bei der 7jährigen Garantie von Kia, wo Verschleißteile ausgeschlossen und als "Bauteile, deren Oberfläche einer Reibung ausgesetzt sind" beschrieben wurde. Dann folgen Verständnis-Beispiele zur Zuordnung und da ist der Sitzbezug mit aufgeführt.
Bei der gesetzlichen Sachmangelhaftung gibt es keinen Ausschluss von "Verschleißteilen".
So sind zB. Bremsbeläge in der Sachmangelhaftung inkludiert.
Nicht die Abnutzung bei gebrauchsüblicher Verwendung, dass das Ding dünner wird, ist kein Sachmangel;
aber bricht der Belag teilweise aus, klappert, ist fest gegangen, quietscht, ... das sind alles Sachmängel.
Deshalb ist auch die 2jährige Neuwagengarantie von Mercedes, VW, ... wesentlich schlechter, als BMW, die keinerlei Garantie geben
Turboladertausch wurde vom Fordhändler komplett gemacht. Ich habe das Auto hingestellt, Schlüssel abgegeben und nach Reparatur geholt und die Rechnung bezahlt.
Weder das Alt- noch das Original NEUTEIL habe ich je zu Gesicht bekommen.
Wie kann man als Autofahrer einen Turbolader falsch nutzen????? Der Wagen wurde bis dahin AUSSCHLIESSLICH BEI FORDWERKSTÄTTEN gewartet. Lückenloses Scheckheft!!
Turbolader ist nach obenhin trocken und ölfrei! Nach Unten (also Richtung Fahrbahn) ist ALLES - auch der Ladeluftschlauch ist verölt.
Fotos habe ich leider keine.
Der Wagen geht morgen zum FFH - der am Telefon sichtlich genervt war, als ich das Thema 1jährige Garantie angeschnitten habe.
Da gibt es einiges, die Häufigsten sind:
Hohe Leistungsabforderung vor Erreichen der Betriebstemperatur, auch als "kalt treten" bekannt. Das mag ein Abgas-Turbolader noch viel weniger als der Motor.
Nach längerer, hoher Lastabforderung abstellen, auch als "heiß abschalten" bekannt. Unmittelbar nach schneller Autobahnfahrt dann am Rasthof den Motor aus machen, ohne ein paar Minuten im Leerlauf nachlaufen zu lassen, dass der Lader abkühlen kann.
"Chiptuning"
Na dann, hab ich ihn sicher nicht "falsch" genutzt.
Ich bin kein Raser der Höchstleistungen vom Fahrzeug verlangt, sondern ein Cruiser (Sicherheit meiner Kinder im Auto geht vor Adrenalinkick).
Ich fahre prinzipiell nach Drehzahl (unter Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung). D.h. ich bewege mich in Raum zwischen 1.700 und 3.000 UPM. Höchsttempo auf Autobahn 130 kmH (6.Gang).
Kaltfahren erfolgt automatisch im Stadtverkehr - oder gibts noch Städte ohne Stop&Go
Das sollte ein Turbo locker vertragen!
Kleines Update - ist zwar nicht mehr RECHT, aber ev. kann jemand den vermeintlichen Turbodefekt "beurteilen"
Ich habe den Weg vom Turbolader (sofern ohne Ausbau von Komponenten möglich) "untersucht".
Turbolader ist auf unteren Seite stark verölt, ebenso Luftschlauch (Turboausgang) an der Unterseite des Motors
Übergang Ladeluftschlauch -> Ladeluftkühler trocken und ohne Öl -> vermutlich ist das Öl an diesem Punkt noch nicht kondensiert, da die Luft heiss ist. (Öldampf)
Übergang Ladeluftkühler -> Ladeluftschlauch stark verölt. - Rippen des
Ladeluftkühler selbst sind an der Fahrerseite auf ca 10cm stark verölt
—> Öl unterhalb des Überganges auf dem Unterbodenschutz
angesammelt.
—> tiefster Punk, abgekühlte Ladeluft, Öldampf kondensiertÜbergang Ladeluftschlauch (LLS) zum Ansaugkrümmer stark verölt und
unterhalb des Überganges sind Öltropfen.Unterseite Ansaugkrümmer stark verölt - Spritzer!!
Kabel und Leitungen unterhalb des Überganganges LLS zum
Ansaugkrümmer stark verölt.Ölspritzer bei den Einspritzdüsen.
ERGO bzw. meine Schlussfolgerung
—> Öl (mehr als nur ein Film bzw. Öldampf) im Ladeluftschlauch?
Könnte ich da richtig liegen? Der Rest vom Motor ist trocken wie die Wüste. Nur dieser Weg ist verölt.
Innerhalb dieser kurzen Zeit ist es auf jeden Fall ein Fehler der auf Kulanz abgerehnet werden kann. Bei Probleme Garantieabteilung der Ford AG in Köln
Gruß susi