Darf die Behörde auf dem FS zusätzlich einen Chip zur rein privaten Nutzung (Fahrerkennung)
Darf die Behörde einen amtlichen FS dergestalt auf Wunsch einer Firma verändern, dass sie zusätzlich die Anbringung eines (privaten) Chips zuläßt (Fahrererkennung für Firma).
Der Fahrer startet das Fahrzeug mit dem Chip auf dem FS. Wenn der Fahrer den FS
verloren hat oder dieser ihm abgenommen wurde, kann er das Fahrzeug nicht
starten. Darf die Behörde einen solchen Chip für Private auf dem FS anbringen lassen ? Vielen Dank
Eine sehr merkwürdig verklausulierte Fragestellung.
Es gab dazu 2008 einige Erlasse der Verkehrsminister der EU. Letztendlich dann 2009 eine Änderung der Dokumenten-Richtlinie, dass zwingend notwendige Veränderungen an Dokumenten für zulässig erkannt sind, so lange das Dokument in seinen relevanten Punkten uneingeschränkt erkennbar bleibt.
Eine zwingende Notwendigkeit liegt zB. dann vor, wenn es zu einem Zielkonflikt bei der Einhaltung gesetzlicher Vorschriften geht.
Hier einerseits das Verbot Dokumente zu verändern, andererseits die Kontrollpflicht des Halters zum Besitz einer Fahrerlaubnis des Fahrers, ggf. erweitert auch zur Identifikation des Fahrers bei zB. Fahrtenbuchauflagen.
Hallo,
die rechtliche Möglichkeit wird in einigen Firmen praktiziert.
Ob es legal ist? Jein......
Von behördlicher Seite her wird es nicht verhindert.
Von privater Seite her ist kein Fahrer verpflichtet seinen privat erworbenen Führerschein von Arbeitgeberseite her mit einem Chip versehen zu lassen.
Ausnahme kann sein: Arbeitgeber bezahlt die Zurücksetzung in den Urzustand des amtlichen Dokumentes oder er hat den Führerschein unter dieser Voraussetzung "bezahlt".
Was Du für Dich akzeptieren möchtest, hängt davon ab welche Konsequenzen eine Weigerung haben kann.
Arbeitsrecht ist dann gefragt.
Weder Führerschein noch Fahrerlaubnis ist "privat erworben".
Etwas erwerben bedeutet, dass man sich etwas aneignet, zB. einen Gegenstand durch Kauf oder Wissen durch Lernen und Fähigkeiten durch Üben.
Die Fahrerlaubnis ist eine Sachgegenstands-lose Genehmigung ("Erlaubnis"), da gibt es keinen Erwerb, sondern eine Erteilung, kein Eigentum (von niemandem), sondern nur einen Besitz.
Der Führerschein (das Dokument zum Nachweis einer Genehmigung) ist Eigentum der ausstellenden Behörde und durch Übergabe bei bestandener Prüfung (üblicherweise) im Besitz des Fahrerlaubnisinhabers.
Es mag zwar üblich sein, dass man vom Erwerb einer Fahrerlaubnis spricht, ist aber im (juristischen) Detail falsch.
Und hier kommt es auf die juristischen Details an, denn so ein Aufkleber/RFID-Chip durch ein Unternehmen würde ausschließlich ein Problem zwischen dem Unternehmen und der ausstellenden Behörde entstehen lassen.
Der hierbei (nicht mehr) mögliche/fragliche Tatbestand wäre die Urkundenfälschung und das betrifft nur denjenigen, der diese Urkunde verfälscht.
Da der Führerscheininhaber nicht Eigentümer des Führerscheins ist, kann der sich auch nicht weigern, einen Chip auf den Führerschein kleben zu lassen.
Es ist nicht sein Führerschein und demjenigen, dem der Führerschein gehört (Eigentum der ausstellenden Behörde) kann es wegen der EU-Richtlinie nicht verweigern.
Der Chip kommt drauf, oder man kündigt. Andere Varianten gibt es nicht.
Auch das "Zurücksetzen" des Führerscheins in den Ursprungszustand muss der (Ex-)Arbeitgeber nicht bezahlen.
Das sind übliche Aufwendungen des Arbeitnehmers, die eben Job-spezifisch sind, wie zB. eine vorgeschriebene Kleiderordnung (Krawattenpflicht) bei Kunden- oder Außenkontakten, deren Kosten mit dem Gehalt für eben diesen Job abgedeckt sind.
Man kann es aushandeln, zB. über eine Einmalzahlung mit 20 Euro; vielleicht existiert darüber auch eine Betriebsvereinbarung, aber einen allgemeinen Rechtsanspruch auf eine Kostenerstattung gibt es nicht.
Mit privat erworben meine ich das der Fahrer mit seinem privaten Geldbeutel die Fahrschule inklusive Prüfungen bezahlt hat.
Wenn das Unternehmen den Führerschein aus unternehmensbedingten Gründen zahlt, sieht die Sache ein wenig anders aus.
Das Problem ist auch nicht zwischen Unternehmen und Behörde wenn ein Chip aufgeklebt wird.
Das Problem bekommt derjenige der auf dem Führerschein sein "Foto" drauf hat.
In Deutschland wurde in unserem Fuhrpark das System über einige Jahre hinweg praktiziert.
Je nach Bundesland und kontrollierender Dienststelle gab es dazu immer verschiedene Meinungen.
Auch einige Arbeitsgerichte sehen einen solchen Eingriff nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Eingriff in die Privatsphäre an.
Wir haben darum dieses System beendet.
Mittlerweile haben alle Fahrzeuge welche keiner privaten Nutzung unterliegen einen digitalen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte.
Die Lösung ist unter m Strich zwar teurer
aber rechtlich ohne probleme
Zitat:
"Wenn das Unternehmen den Führerschein aus unternehmensbedingten Gründen zahlt, sieht die Sache ein wenig anders aus."
Ist es nicht, denn es ist immer die Fahrerlaubnis und der Führerschein des Max Mustermann und nicht der Hans Wurst GmbH.
Eigentum und Besitz und die zugehörigen Nutzungs- und Zugriffsrechte sind Gesetze - und es ist grundsätzlich unmöglich, durch einen zivilrechtlichen Vertrag, wie zB. einen Arbeitsvertrag, irgendwelche Gesetze zu verändern.
Wäre das möglich, dann wäre doch der Führerschein (Karte) unwichtig, dann würde ich doch mit dem Arbeitgeber einen Vertrag auf gegenseitige Freistellung von der Steuerpflicht abschließen.
Zitat:
"Das Problem ist auch nicht zwischen Unternehmen und Behörde wenn ein Chip aufgeklebt wird. Das Problem bekommt derjenige der auf dem Führerschein sein "Foto" drauf hat."
Wie sollte die Behörde Probleme machen können, wenn das per Gesetz für zulässig erklärt ist?
Das wäre nur dann möglich, wenn Behörden geltende Gesetze missachten würde.
Zitat:
"Je nach Bundesland und kontrollierender Dienststelle gab es dazu immer verschiedene Meinungen."
Das Problem liegt darin, dass Behördenmitarbeiter ab und an nicht die geltenden Gesetze kennen, deren aktueller Wissensstand nicht sonderlich aktuell ist.
Gegen mich wollte letzte Woche auch ein Polizist ein Strafverfahren wegen Urkundenfälschung aufgrund einer illegalen Veränderung meiner KFZ-Kennzeichen und Fahrzeugpapiere lostreten und hat mir in einer Kontrolle die Kennzeichen abgeschraubt und sichergestellt.
Am nächsten Tag dann ganz schnell entschuldigt. Ist ein Elektrofahrzeug mit einem "E" ganz rechts im Kennzeichen, und das kannte der noch nicht.
Zitat:
"Auch einige Arbeitsgerichte sehen einen solchen Eingriff nach Beendigung eines Arbeitsverhältnisses als Eingriff in die Privatsphäre an."
Dafür hätte ich gerne einen Nachweis, denn das glaube ich nicht, um nicht zu sagen: ausgeschlossen.
Fahrerlaubnis, Führerschein, Personalausweis, Reisepass, Baugenehmigung, ... gehören niemals zur Privatsphäre.
Es handelt sich dabei um amtliche Genehmigungen und bei den Dokumenten um das Eigentum der ausstellende Behörde. Da ist nichts mit "meins" und somit auch nichts mit "privat".
Wäre es das, dann würde ein Gerichtsbeschluss benötigt werden, damit sich zB. ein Polizist bei einer Verkehrskontrolle das Ding ansehen dürfte.
Zitat:
"Mittlerweile haben alle Fahrzeuge welche keiner privaten Nutzung unterliegen einen digitalen Fahrtenschreiber mit Fahrerkarte."
Rechtlich daneben, denn die Fahrerkarte ist nicht der Führerschein und taugt als Nachweis des Führerscheinbesitzes bei Fahrtantritt - was hier Thema und Inhalt der Maßnahme ist - null.
Der Fahrzeughalter ist auch über eine Fahrerkarte uneingeschränkt strafrechtlich mit bei, wenn der Fahrer zwar noch seine Fahrerkarte, aber nicht im Besitz eines gültigen Führerscheins ist.
Fahrerkarte ist das vorgeschriebene Mittel zum Nachweis der Einhaltung der Sozialvorschriften (Lenk- und Ruhezeiten)
Und dann noch das Ausklammern der privaten Nutzung ist nun komplett albern. Auch bei privater Nutzung ist das Unternehmen der Fahrzeughalter und in der Kontrollpflicht eines gültigen Führerscheins des Fahrers.
Und damit ist dann auch klar, wo die Problematik in Eurem Unternehmen lag: die Datenaufzeichnung.
Wenn man den Führerschein-Chip nicht nur zum Nachweis des Führerscheinbesitzes bei Fahrantritt benutzt, sondern personifizierte Fahraufzeichnung über Zeiten und Strecken vor nimmt, um darüber die Einhaltung der Sozialvorschriften zu dokumentieren, oder als Unternehmen gegenüber dem Finanzamt zum Nachweis gewerbliche/private Nutzung bei der Berechnung des geldwerten Vorteils benutzt - dann ist das für den Bereich der unternehmerischen Tätigkeit zulässig, aber für den Bereich der privaten Nutzung unzulässig.
Wenn private Fahrten durch den Arbeitgeber dokumentiert werden, dann ist das ein Verstoß gegen geltende Datenschutzbestimmungen und es ist der unzulässige Eingriff in die Privatsphäre des Mitarbeiters. Aber nicht der Führerschein mit einem RFID-Chip auf der Karte.
Tatsächlich ist das ein Dokument, wenn aber der Arbeitgeber es verändert, z.b. durch einen Chip, kann bei manchen Systemen danach der Führerschein nicht mehr zur Altersidentifizierung (Zigarettenautomat) nicht mehr genutzt werden.
Das muß ein Arbeitnehmer nicht hinnehmen.
Das Unternehmen in dem ich arbeite mußte darum die Kosten für eine Neuausstellung übernehmen.
Das anbringen eines Chips war ein Eingriff in die Privatsphäre.
Die Datensammlung wurde hingegen nicht bemängelt.
Diese Chips dienen nicht nur als Nachweis eines vorhandenen Führerscheines.
Im Regelfall werden noch andere Daten registriert!
Natürlich ist der Vorwand ob der Fahrer eine Fahrerlaubnis besitzt der Grund der Anschaffung. Die Nebendienstleistungen werden nebenbei geordert.
Das Ausklammern der privaten Nutzung ist albern?
Wenn ein Mitarbeiter, dem keine private Nutzung genehmigt wurde mit einem Kleintransporter einen Umzug für bekannte über 500 km am Wochenende fährt ist das nicht albern sondern mißbrauch!
Schäden bei ungenehmigte Privatnutzung waren immens, vor allen Dingen gab es keine Fahrer die solche Schäden meldeten.
Dafür genügend Schriftverkehr mit Polizei uns Staatsanwaltschaft bezüglich Halterhaftung und Feststellung wer wann an welches Fahrzeug gelangt.
Es gibt allerdings auch Fahrer ( im Regelfall PKW-Fahrer) welche im Arbeitsvertrag eine Privatnutzung vereinbart haben. Bei diesen Fahrzeugen wird der Geldwerte vorteil versteuert und die Privatkilometer werden nicht durch Fahrtenschreiber aufgezeichnet.
Da die private Nutzung bei Kleintransportern und LKW bei uns untersagt wurde, wird nicht nur jede Bewegung aufgezeichnet, das Fahrzeug kann ohne Fahrerkarte nicht bewegt werden.
Da uns bei einem Gerichtsverfahren es als ausreichend genannt wurde den Führerschein ein mal im Quartal zu kontrollieren, lassen wir es somit bei einer Kontrolle im Quartal.
Übrigens ist die Schadensquote (in €) von einem 7 -stelligen Bereich unter 150 000 € gesunken.
Da sind die Kosten zur Kontrolle ob ein Führerschein vorhanden ist für uns zu vernachlässigen.
Das ist aber auch nur ein kleiner Auszug warum bei unserer Flotte so extrem Aufgerüstet wurde.
Spannend war für mich auch der Faktor Betriebsrat.
Von der Seite wurde unser jetziges System forciert.
Bekommst Du eigentlich selbst noch mit, was für eine Blödsinn Du schreibst und Dich ständig selbst widersprichst?
Einerseits bestätigst Du, dass das Problem in der Art und Menge der Datenerfassung liegt, andererseits jedoch das starre Weiterbehaupten, dass das Führerscheindokument die Privatsphäre betrifft.
Weißt Du überhaupt, was "Privatsphäre" ist?
Lies mal bei Wikipedia den ersten Satz zu diesem Begriff.
Und dann erläutere doch mal, wie ein amtliches Dokument, das einzig und allein dafür da ist, gegenüber Dritten den Besitz einer Fahrberechtigung nachzuweisen, ein Bestandteil der Privatsphäre sein kann. Einem Bereich, den niemand anders etwas an geht und unter dem besonderen Schutz des Grundgesetzes steht.
Das mit dem Altersnachweis am Zig-Automaten ist ebenso Blödsinn. Es handelt sich um ein amtliches Dokument zur Fahrberechtigung - und wie kann eine Funktion, die genau dieses macht nun negativ bis unzulässig werden, weil es für eine ganz andere Funktion untauglich wird.
Eine Funktion, die mit dem Sinn und Zweck dieses Dokuments überhaupt nichts zu tun hat, und keine behördliche Aufgabe, sondern privatwirtschaftliche Bequemlichkeiten erfüllt.
Wobei es schon vom Grundsatz Quatsch ist, denn der Altersnachweis am Automaten wird immer über die Bank-Karte gemacht. Das Auslesen von Ausweis oder Führerschein sind Zusatzfunktionen, die nicht alle Automaten bieten.
Und dann gibt es hier noch die Betrachtung einer Notwendigkeit, und für eine gewisse Notwendigkeit, dass ein Führerschein an einem Zigarettenautomaten zu funktionieren hat, müsste es erst mal eine berechtigte, also gesetzlich anerkannte Notwendigkeit zum Rauchen geben.
Dein Hinweis auf unrechtmäßigen Privat-Nutzung eines Firmenwagens ohne Erlaubnis der Firma ist reine Ablenkung.
Ob der Arbeitgeber die Nutzung erlaubt oder nicht, ist ein rein zivilrechtliche Geschichte und hat nicht das Geringste mit dem Nachweis über den Besitz einer Fahrberechtigung zu tun und den strafrechtlichen Konsequenzen, wenn dies der Fahrzeughalter unterlässt.
Auch Dein Hinweis auf das Ausreichen einer Kontrolle alle 3 Monate ist daneben, da dies immer auf den konkreten Einzelfall an kommt.
Es gibt genügend Situationen, in denen der Fahrzeughalter, hier dann Arbeitgeber, jedes mal unmittelbar vor Fahrantritt den Führerschein sich im Original hat vorlegen zu lassen. Bei entsprechender Konstellation tatsächlich dann auch täglich.
Eine Nutzung einer Fahrerkarte ist wirtschaftlich der größtmögliche Unfug (in den Bereichen, in denen dieses System nicht zwingend vorgeschrieben ist).
Macht man es über den Führerschein, hat die selbe Kontrollfunktion zur Nutzung des Fahrzeugs, und die gesetzliche Kontrollpflicht wird auch gleich erfüllt.
Über die Software des fahrzeugseitigen Geräts, sowie bei der Auswertung kann man völlig problemlos ein Trennung vor nehmen, dass der betriebliche Bereich keinerlei Zugriff auf den privaten Bereich hat und es keinerlei Problematiken für die Privatsphäre oder dem Datenschutz bilden.
Und es ist zeitgleich ohne zusätzlichen Aufwand möglich, die gesamte private Nutzung dem Fahrer auch noch fahrzeugunabhängig als verifizierten Datensatz zur Verfügung zu stellen, damit der einen steuerrechtlich korrekten Nachweis für eine Einzelberechnung des geldwerten Vorteils in den Händen hat.
Ein System, das erheblich größeren Funktionsumfang hat, dies mit deutlich geringerem Bedien- und Auswerteaufwand aller Beteiligten daher kommt, rechtssicher und wesentlich manipulationssicherer als alle anderen auf dem Markt ist; und dann auch noch wesentlich weniger kostet (investiv, sowie wie laufend).
Aber grundsätzlich ablehnen, weil man keine Ahnung von der Technik hat; statt zu wissen sich etwas ausdenkt, was nicht den Anspruch hat wahr zu sein, sondern ausschließlich schlecht zu sein hat, und als Beispiele dann die Leute nehmen, die dieses System für Unrechtmäßigkeiten oft genug vorsätzlich missbrauchen.
Also das typische "Fortschritt in Deutschland".
Und der "Faktor Betriebsrat", was soll der denn machen?
Der ist die Interessenvertretung der Mitarbeiter und wenn die Mehrheit der Mitarbeiter von Toilettenpapier auf Muscheln umsteigen möchte, dann hat der Betriebsrat dies exakt so vor dem Arbeitgeber auch zu vertreten.
Der Betriebsrat ist nicht zwingend "richtig" im juristischen Sinn, oder "am Besten" für die Mitarbeiter.
Wie will jemand aus der Mitarbeiterschaft, ein Fahrer, Maurer, Buchhalter durch eine demokratische Wahl juristisches Wissen erlangen?
Weil der im Lehrgang Betriebsrat-1 innerhalb dieser 10 Tage alles erlernt, was Arbeitsrecht, Datenschutz, Grundgesetz (das der Arbeitgeber nicht im Geringsten zu beachten hat), geschult ist.
Und sich als erste Aufgabe gegen die Mehrheit der Mitarbeiterschaft und ihrer unrealistischen, inhaltlich falschen Meinungen stellt?
Du kennst den Unterschied zwischen einem Interessenvertreter, der Meinungen und Wünsche von unten nach oben zu bringen hat, und einem Lehrer, der Wissen "nach unten" vermittelt?