Wiederzulassung nur mit EU-Schild möglich?
Habe mein Motorrad vor wenigen Tagen abgemeldet, um es im März wieder in Betrieb zu nehmen. Nun haben die mir auch die Tüv-Plakette halb abgekratzt, obwohl ich TÜV bis Mai 2010 habe. Wollen die mir mein altes Schild wegnehmen? Es ist 240mm breit, fast das Maximum für mein Bike. Habe es vor 14 Jahren als Neufahrzeug gekauft und deswegen schon länger in meinem Besitz, als es das EU-Kennezeichen gibt. Wie sieht das nun gesetzmäßig aus? Habe mir schon mal vorsorglich online ein EU-Schild mit der gleichen Nummer bestellt, natürlich in kleinstmöglicher Ausführung (250mm breit). Müssen die das anerkennen, falls das Alte nicht mehr gilt. Nummer ist zunächst reserviert worden. Fahrzeug ist Importfahrzeug aus den USA, nicht europäische oder deutsche Version, orginal US-Ausführung. Honda-Goldwing 1500 Aspencade!
Wenn Du dein Kennzeichen reserviert hast sollte es dir auch erhalten bleiben.
Mein Vater meldet sein Wohnmobil seit Jahren an und wieder ab, jedes mal wenn er in den Urlaub aufbricht. Sein altes Kennzeichen ohne EU-Balken hater bis heute....
Aber auf Grund der regionalen Unterschiede würde ich dir raten einfach mal bei deiner Zulassungsstelle anzurufen...
Beste Grüße!
Bei vorübergehender Stilllegung bleibt das Kennzeichen eh' "reserviert", bis die Zulasungspapiere ungültig werden.
Die beschädigte bzw. halb entfernte TÜV-Plakette wird bei Wiederzulassung vom Straßenverkehrsamt durch eine neue Plakette mit gleichem Gültigkeitszeitraum ersetzt.