Leistungsbeschränkung in der Kfz.Haftflichtversicherung b. 0,8%o
Inwieweit hat sich der Versicherungsnehmer an den Aufwendungen seines Versicherers für den Anspruchsteller zu beteiligen ?
und das ist noch zu wenig
Könntest Du Deine Frage mal etwas genauer formuliern?
Ich vermute, es hat etwas mit Alkohol am Steuer zu tun.
Bei Alkohol am Steuer muss dass wohl ein Gericht klären aber wenn ein Gutachter die Trunkenheit für den Unfall verantwortlich macht, wirst Du evtl. den größten Teil des Schadens aus eigener Tasche zahlen müssen...
Hier würde ich mich schleunigst mit einem spezialisierten Anwalt auseinandersetzen....
Ich hoffe Du erhälst aber dennoch deine gerechte Strafe und lernst daraus...
Beste Grüße!
Die Höchstgrenze der Regressforderung Deines KFZ-Versicherers an Dich richtet sich nach dem berühmten Kleingedruckten im Versicherungsvertrag; einfach mal dort reinschauen.
Regressansprüche zwischen 5.000,- und 10.000,- dürften zu erwarten sein.