Spiegel abgefahren-abgefahren-unfallverursacher wollte das private regeln,
Eine Frau hat bei meinem parkenden Auto meinen Spiegel kaputt gefahren,es war das Auto ihres Vater.
Die Dame teilte mir ein paar Tage später mit, dass sie den Schaden ohne Versicherung begleichen möchten.
Bin in die Werkstatt, habe mir einen Kostenvoranschlag machen lassen und teilte dem Unfallgegner die Kosten mit- und dann- habe ich gewartet und gewartet, nach einem halben Jahr musste ich dann mit dem Anwalt drohen, daraufhin wurde die Rechnung beglichen, aber-ohne Mehrwertsteuer.
Jetzt habe ich die Mehrwertsteuer angefordert und simsalabim ruft mich die Mutter der Tochter an, was ich mir einbilden würde, ich hätte genug Geld bekommen und sie hätte in der Werkstatt angerufen und dort habe man ihr mitgeteilt, dass ich mein Auto garnicht repariert hätte. Habe es in einer mir vertrauten Werkstatt machen lassen. Nun meine Frage: darf die Werkstatt diese Auskunft erteilen? Und darf die Mehrwertsteuer einbehalten werden?
Vielen dank
Das ist gängige Praxis und gesetzeskonform.
Wird das Fahrzeug ohne Werkstattrechnung repariert, kann die Mwst. abgezogen werden.
Ob die Werkstatt die Info geben durfte ist grenzwertig.