Kennzeichen demontieren
Das Auto ist auf dich zugelassen, also bist du der Halter.
Aber: Bist du auch der Eigentümer, steht dein Name im Kaufvertrag? Das ist entscheidend.
Wenn ja, darfst du die Nummernschilder abmontieren.
Wenn nein, nicht, da dir das Auto dann nicht gehört.
Meine Freundin benutzt mein Auto, was auf mich zugelassen und monatlich finanziert wird. Sie gibt mir keinen Autoschlüssel und auch nicht den Fahrzeugschein, mache ich mich Strafbar wenn ich einfach die Nummernschilder demontiere ??????
Wer ist im Besitz des Fahrzeugbriefes ?
Wenn Sie der Besitzer / Halter des Fahrzeuges sind können Sie natürlich die Nummernschilder entfernen so daß die Freundin nicht mit dem Fahrzeug fahren kann.
Sie können mit Ihrem Hab und Gut machen was Sie wollen.
Sollte aber das Fahrzeug an einer öffentlichen Straße abgestellt sein, kann es sein das Sie eine Aufforderung bekommen den Wagen zu entfernen. Es droht zusätzlich ein Bußgeld.
Dieses wird dann nicht als zugelassen gesehen. Ebenso nicht als geparkt sondern als abgestellt.
...ich bin der Eigentümer ! Vielen dank für die Auskunft, sie droht mir nämlich laufend mit der Polizei ! DANKE
Stimmt so nicht.
Der "Brief" ist ausdrücklich KEIN Eigentumsnachweis, steht auch drin.
Er ist ausschließlich der Nachweis, dass das Auto eine Betriebserlaubnis besitzt und auf wen es straßenverkehrsrechtlich zugelassen ist. Mit Eigentumsrecht hat der nichts zu tun, das ist reines Zivilrecht.
Deshalb interessiert es auch die Zulassungsstelle nicht, wer das Auto von wem gekauft hat.
Hallo.....................
jetzt wird es spannend:
Darf ich die Nummernschilder abschrauben wenn ich den Brief habe?
Oder darf ich die Schilder abschrauben wenn ich im Vertrag stehe?
Das würde mich mal interessieren ............
Letzteres in jedem Fall. Als Eigentümer (Name im Kaufvertrag) darfst du über das Fzg. uneingeschränkt verfügen.
Bist du nur Halter (Name in ZB2/Brief) nur dann, wenn der Eigentümer damit einverstanden ist. Sind Halter und Eigentümer identisch, immer erlaubt.