Geblitzt während des Fahrverbots
Während eines Fahrverbots geblitztSave-to-notepad Fa_subscribe
Hallo zusammen,
Ein Freund musste ein Monat sein Führerschein abgeben. Er ist allerdings wegen ein Notfall einmal gefahren und wurde auf der Autobahn in einem anderen Gebiet mit 34kmh zu viel geblitzt. Er hat nun ein Bußgeldbescheid mit einer Geldstrafe von 169€ und 1 Punkt bekommen. Würde auch direkt von ihm überwiesen. Kann es sein das es gut geht oder wird erst im Nachhinein nach der Zahlung es geprüft. Bisher wurde es Anscheind nicht geprüft, weil ja das bussgeldscheid nur gekommen ist. Ich weiß das es ein No go ist usw. Er macht sich grade dadurch selber kaput und hat auch ein scheiss Gewissen und wird es nie wieder tun. Negative Kommentare würde noch mehr Bauchschmerzen bereiten. Hat jemand in diesem Bereich mal eine Erfahrung gehabt oder kennt er jemanden mit ähnlicher Situation? Wenn ja was ist passiert ? Kann es sein das er evtl. Glück hat? Und was ist wegen dem Punkt was er in Flensburg bekommt? Können die das einsehen und somit feststellen ?
Bitte gibt mir dazu mal ein Statement. Ich bedanke mich im Voraus..
Hier kann er Glück haben, wenn der Fahrer auf dem Foto nicht eindeutig zu sehen bzw. erkennen ist.
Das heißt das dieses Vergehen nicht eindeutig ihm zu zu ordnen wäre.
Aber seinen wir mal ehrlich. Fahrverbot und in dieser Zeit wieder ans Steuer setzen und dann geblitzt werden ? Wie dumm muss man sein.
Eigentlich müsste er den Lappen für eine längere Zeit abgeben und die MPU machen. Auch wenn es ein Notfall war, begründet nicht das er fahren durfte.
Einsichtig ist er trotzt Fahrverbot nicht.
Hat dir meine Antwort nicht gefallen oder warum stellst du sie nochmals?
Danke an alle für die Antworten. Ich bin hier neu und hatte nicht ganz durchgeblickt. Ich bin sehr durcheinander wegen der Geschichte.
Seien wir ehrlich, dein Freund wird vermutlich Schwein haben. Leider. Denn einen Denkzettel hätte er verdient. Hat scheinbar nicht gereicht, dass er den Lappen abgeben musste ... ich kenne auch jemanden der ´ne Weile ohne Lappen gefahren ist (und auch mal angehalten wurde und davon kam).
Aber dieser Jemand war dann so vernünftig und ist wie auf rohen Eiern gefahren. Dass dein Freund sich so hat gehen lassen dass er mit 34 (!!) km/h mehr geblitzt wird, zeugt von geistiger Unreife. Da helfen alle Selbstvorwürfe nichts, er sollte sich fragen ob er erwachsen genug ist, als Autofahrer am Straßenverkehr teilzunehmen!
Soweit ich weiß wird bei der Zahlung nicht geprüft, da ja öfter bei Verstößen Sünder und Zahler unterschiedlich sind.
Hallo,
wenn es ein Notfall war wird es auch eine Strafe geben, wenn es die Behörden merken.
Einen Notfall wird man nur als glaubwürdig einstufen wenn es um Leben und Tod geht, dann kann es passieren das Strafmildernd geurteilt wird.
Meistens sind aber die meisten "Notfälle" höchstens Strafverschärfend, weil eigentlich kein wirklicher Notfall.
Letztendlich kann dieser Vorsatz teuer werden.
Danke für die Antworten.
Folgendes ist detailliert passiert. Er hat jemand anders angegeben. Dieser andere hatte es vermasselt den Anhörungsbogen weg zu schicken. Die Behörde hat dann Fotos angefordert und festgestellt das der Halter auch Fahrer war. Dementsprechend das Bußgeldbescheid mit der Zahlung von ca. 170€ und 1 Punkt (was ja auch dann direkt bezahlt wurde). Meine Frage nun. Kann noch was kommen?
Es gibt das Gesetzt das man nur einmal bestraft werden kann, wenn 2 taten auf einmal auftreten.. sprich eine Ordnungswidrigkeit und eine Straftat(§21 Abs. 1 OWIG) "Im Falle einer Überscheidung, wenn also ein Tatbestand gleichzeitig den einer Ordnungswidrigkeit und einer Straftat erfüllt, so greift grundsätzlich das Strafrecht.-> Wurde eine Tat rechtskräftig im Strafrecht verurteilt, so kann sie nicht mehr als eine Ordnungswidrigkeit behandelt werden. Dasselbe gilt aber auch umgekehrt.
habe ich das richtig verstanden, das er glück hat weil man nicht direkt bemerkt hat das er ein Fahrverbot hatte ??
Bitte Sachliche Antworten. Alles andere bringt niemanden weiter. DANKE
§21 OWiG betrifft nicht zwei Taten, die zeitgleich begangen wurden, sondern um eine Tathandlung, die sowohl als eine Ordnungswidrigkeit im OWI-Katalog, sowie auch als eine Straftat im StGB aufgeführt ist.
Das betrifft Tatausführungen, die in ihrer Folge eine sehr große Spannbreite haben können, zB:
Als Autofahrer Rechts-vor-Links missachtet.
Das kann völlig ohne Folgen sein, weil beide Beteiligten noch rechtzeitig vor dem Anprall zum Stehen gekommen sind, und kann auch so richtig schlimm aus gehen, Radfahrer oder Motorradfahrer und der steht nie wieder auf. Das ist dann fahrlässige Tötung und eine Straftat.
Ist aber immer ein und das selbe schuldhafte Fehlverhalten, das Missachten von R-v-L.
Vorrangig wird dann die Straftat bestraft, die fahrlässige Tötung, die OWI mit der Missachtung der Vorfahrt mit Sachbeschädigung wird nicht nochmals extra bestraft.
Anders herum geht es auch, angenommen das Unfallopfer wurde zwar verletzt, die Verletzung war aber nicht erkennbar.
Polizei nimmt den Unfall auf, niemand (erkennbar) verletzt, somit wird das eine kleine OWI mit 35 Euro.
Wird das jetzt bezahlt, dann ist das Fehlverhalten des Fahrers rechtskräftig bestraft.
Geht das Unfallopfer nach drei Tagen zum Arzt, weil die Kopfschmerzen nicht weg gehen und erzählt dort etwas von Verkehrsunfall, dann muss der Arzt eine Meldung an die Krankenkasse machen und die Krankenkasse macht eine Meldung an die Polizei.
Dauert überall immer ein paar Tage und wenn die Polizei nun eine Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung schreibt (Straftat), aber zwischenzeitlich die OWI schon bezahlt und rechtskräftig wurde, dann geht die Strafanzeige in die Tonne.
Das Fehlverhalten des schuldhaften Autofahrers ist bestraft und eine weitere Strafe wegen dem selben Fehlverhalten wäre eine unzulässige Doppelbestrafung.
....
Kommt hier nicht in Betracht, weil es sich nicht um eine, sondern um drei Tathandlungen handelt:
- falsche Beschuldigung, eine Straftat nach §164 StGB
Die Angabe, dass jemand anderes gefahren ist und dieser konkret benannt wurde.
Man darf zwar straffrei schweigen oder auch lügen, weil man sich nicht selbst beschuldigen muss, aber man darf keine weiteren Straftaten begehen, um die eigene Handlung zu verdecken.
Fahren ohne Fahrerlaubnis, eine Straftat nach §21 StVG
Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, eine OWI nach §3 StVO, ...
Die Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit ist bisher bestraft und erledigt, die anderen beiden Taten jedoch nicht.
Wie weit die noch entdeckt werden oder bereits sind und Strafverfahren bereits angelaufen sind, lässt sich schwer einschätzen.
Ich halte es allerdings in beiden Fällen schon für wahrscheinlich.
Durch die Fahrerermittlung mit Bildabgleich und der schriftlichen Aussage, dass jemand anderes gefahren ist, liegen alle dafür notwendigen Fakten direkt vor einem Sachbearbeiter der Bußgeldstelle auf dem Tisch.
Dass der das nicht zur Staatsanwaltschaft weiter reicht, ist eher unwahrscheinlich.
Das Fahren ohne Fahrerlaubnis sollte eigentlich beim KBA in Flensburg entdeckt werden, wenn der Punkt wegen dem Geschwindigkeitsverstoß am Rechner eingetragen wird und direkt in der Zeile darüber das Fahrverbot mit dem Fahrverbost-Zeitraum angezeigt wird.
Auch hier ist es eher unwahrscheinlich, dass dies nicht bemerkt wird und dann auch wieder an die Staatsanwaltschaft weitergeben wird.
Ich vermute, dass da in den nächsten Wochen ein Brief mit unangenehmen Fragen von der Staatsanwaltschaft kommen wird.
Mhhh- danke für die unangenehme Antwort. Ich hatte es bezahlt weil er keine Ahnung hat und davon ausging das der andere Kollege von ihm alles weitergeleitet hat (anhörungsbogen) weil nichts kam und dann der Bußgeldbescheid ist er von ausgegangen er muss es zahlen weil er Halter ist was er getan hat- nachdem ich in (nachdem die wuederufsfrist vor ei war ( drauf aufmerksam gemacht habe das es an ihn direkt geht hat er dort angerufen und gesagt das er das nicht war. Er dachte echt es war an diesem Tag sein kollege- allerdings kam nun raus das es nicht sein Kollege war sondern sein Vater der ihm direkt also dem Halter ähnelt. Der Beamte am tel. Hatte auch mitbekommen das er Fahrverbot hatte und ihm nur gesagt das er doch alles so stehen lassen kann, weil er nur ein Punkt bekommt. (MA von der bussgelstelle verwirrt gewesen? Keine Ahnung- wir wissen nun nicht was wir machen solle . Ob er es so lassen soll oder Antrag auf rückziehung. Wir sind nun selber verwirrt
Das war jetzt ein wenig hektisch :))
Ich versuche es mal zu entheddern, was ich verstanden habe:
Drei Personen,
A - ist Fahrzeughalter,
B - ist Kollege von A,
C - ist Vater von A, hat ein Fahrverbot und ist gefahren.
A hat einen Anhörungsbogen wegen einem Geschwindigkeitsverstoß erhalten und hat B als Fahrer angegeben,
B hat daraufhin einen Anhörungsbogen erhalten, den aber ignoriert,
Die Bußgeldstelle hat dann einen Bildabgleich gemacht und wegen der Ähnlichkeit von C und A (Vater/Sohn) nicht erkannt, dass es C war, sondern hat A als Fahrer identifiziert,
A hat Bußgeldbescheid bekommen, der bezahlt wurde.
Ist das so erst mal richtig?
Wenn das so war, dann passiert da nichts mehr, eine skurrile Situation:
A hat zwar eine falsche Beschuldigung gemacht, allerdings ist man nicht verpflichtet auch bei B nachzufragen, ob der wirklich gefahren ist, und A konnte auch berechtigt davon ausgehen, dass B gefahren ist, weil ja C ein Fahrverbot hat und nicht fahren durfte.
B passiert ohnehin nichts, der war in seiner Situation Beschuldigter und als Beschuldigter hat man das Recht zu schweigen.
C kann eigentlich auch nichts passieren, da die Bußgeldstelle A als Fahrer identifiziert hat. Da A dann auch bezahlt hat und die Zahlung eines Bußgeldbescheids als Tatanerkennung ("Geständnis") gilt, hat die Bußgeldstelle nichts, was die Fahreigenschaft von C beweist.
Die Bußgeldstelle kann ja nicht A und C gleichzeitig als Fahrer beschuldigen.
Antrag auf "Rückziehung" gibt es ohnehin nicht. Es gibt eine Wiedereinsetzung in einen frühen Zustand, also den Kalender zurückstellen.
Trifft hier aber nicht zu, geht nicht. Würde nur dann gehen, wenn man dem Bußgeldbescheid eigentlich widersprochen hätte, es einem aber unmöglich war, dies innerhalb der normalen Frist zu machen. Also zB. unvorhergesehen wegen einem Unfall ins Krankenhaus gekommen ist und körperlich nicht zum Widerspruch in der Lage war.
Liegt hier nicht vor, im Gegenteil, hier wurde ja auch bezahlt und mit der Zahlung alles vorgeworfene bestätigt.
Mal abgesehen davon, dass es taktisch hochgradig unklug wäre, denn bei einem "Rücksetzen" gäbe es keinen verurteilten Fahrer mehr, und man hätte C wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis den Behörden frei Haus geliefert.
Wenn ich da nichts falsch aufgedröselt habe, dann ist das wohl für alle erledigt.
Kurios, hat die Bußgeldstelle durch ihre Falschidentifikation vor einer ordentlichen Strafe des Vaters geschützt.
Fahren ohne Fahrerlaubnis in einem Fahrverbot wäre keine billige Angelegenheit gewesen. Etwa 45 Tagessätze (1,5 Netto-Monatsgehälter) und ein Fahrerlaubnisentzug von 6 Monaten. Und eine Neubeantragung nach Entzug hätte auch noch mal knapp 200 Euro und einen Sehtest gekostet.
Gut, dafür musste halt A (Sohn) eine Kröte mit 170 Euro und einem Punkt für die nächsten 2,5 Jahre schlucken.