Sichtbarkeitsgrundsatz
ööööhm .. Erst mal: Bei 30km/h werden pro Sekunde 8,33 m zurückgelegt; somit ist das Schild rund 3 Sekunden sichtbar.
Über die Zumutbarkeit gibt es keine festen Vorgaben; im Streitfall werden solche Gegebenheiten meist gutachterlich überprüft und im Einzelfall entschieden.
Wie lange muss ein Verkehrszeichen sichtbar sein und bis zu welchem Winkel gilt ein Verkehrszeichen als "sichtbar"?
Folgende Situation: In einer 30er-Zone befindet sich an einer Kreuzung ein Vortrittsverbotsschild, ohne Bodenmarkierung. Dieses Schild ist leicht nach rechts versetzt und wird bis zu einer Distanz von 30 Meter durch eine Hecke verdeckt. Wenn nun das Schild schon in einer Distanz von 25 Metern den für die Sichtbarkeit zumutbaren Bereich verlässt, würde dies bedeuten, dass bei einer Geschwindigkeit von 30 km/h das Schild lediglich für ca. 0,6 Sekunden sichtbar wäre.
Genügt diese Zeit? Und was ist massgebend dafür, an welchen Stellen eine Bodenmarkierung angebracht ist, und an welchen sie weggelassen werden darf?
Besten Dank für die Beantwortung.
M. Stettler
Was ist ein Vortrittsverbotsschild?
Das habe ich mich auch gerade gefragt. Vielleicht bekommen wir ja auch eine Antwort
öööhm ...... stimmt nicht ganz, im Rückspiegel seh ich ja dann das Schild immer noch :?) Meine Frage war ja, welcher Winkel noch zum Sichtfeld zählt, und da bin ich davon ausgegangen, dass in 25, vielleicht auch bei 20 Metern, der Winkel zu gross ist, dass man ihn noch als ins Wahrnehmungsfeld gehörend zählen könnte ... mein Blick beim Fahren ist ja auf Ereignisse von minimum 100 Metern bis auf 50 Meter konzentriert, da nützt nix, wenn im rechten Winkel ein Schild aus dem Busch blinzelt.
Und deshalb: bei 8,33 m/s sind also 5 Meter (Differenz von 30 und 25) nach Adam Riese 0,60024... Sekunden.
Zur Bezeichnung des Schildes: ich weiss nicht, wie das Schild in Deutschland korrekt heisst, man kann es auch "Kein Vortritt" nennen.
MS
Ich denke, der Fragesteller ist Österreicher oder Schweizer und meint ein "Vorfahrt achten-" oder Stoppschild. ___Die Alpenländler drücken sich öfter etwas seltsam aus.
Jaja, wir Inselkelten, oder Inselnochnichteuropäer ... als ich den Polizisten nach der Bezeichnung des eckstehenden Quadrats, innen gelb, aussen weiss, fragte, und er mir Antwortete "Vorfahrt" war ich verunsichert. Bei uns heisst dieses Schild "Kein Vortritt". Also spitzstehendes Dreieck, weiss mit rotem Rand.
Gruss: MS
Es geht übrigens immer noch um den "Sichtbarkeitswinkel", respektive bis zu welchem Winkel abweichend von der Fahrtrichtung (sagen wir mal vorerst nur in horizontaler Richtung) wird als "sichtbar" bezeichnet. (Sofern es Leute gibt, welche zwischen "theoretischer" und "praktischer" Sichtbarkeit unterscheiden können).
Ich würd' Dir ja gerne antworten, weiß aber immer noch nicht, wie das Schild denn nun steht. __ Zunächst ist es "leicht nach rechts versetzt"; dann in Deinem Kommentar steht es "rechtwinklig"?! __ Rechtwinklig wozu??. Sorry, ich weiß einfach nicht, wie ich mir die "Geometrie" vorzustellen habe. Ist wahrscheinlich auch verbal schlecht zu vermitteln.
Hallo Lo
Das mit dem "rechtwinklig" hab ich zu der Aussage des ersten Kommentators nur erwähnt, da dieser von einer "Sichtbarkeit" von 3 Sekunden ausging. Was aber auf gleicher Höhe wie ich selbst ist (also eben im rechten Winkel zu mir) kann schon lange nicht mehr zur Sichtbarkeit gezählt werden. Deshalb war meine Frage, ob es Angaben gibt, bis zu welchem Augenwinkel ein Strassenschild als "sichtbar" deklariert werden kann. Als routinierter Fahrer ist das Auge auf hauptsächlich auf 30-50 Meter voraus fokussiert, was bedeutet, dass Dinge, welche weniger als 30 Meter weit wegliegen und erst dann "sichtbar" werden, nicht mehr wirklich als sichtbar bezeichnet werden können, wenn Sie mehr als zB 20 Grad von der Fahrtrichtung abweichen.
Gruss
M Stettler