Kann man sich vom fahrverbot frei kaufen?
ich bin ausserorts 55 km/h zu schnell gefahren und bekomme dadurch das erstemall ein fahrverbot, da meine arbeits stelle aber keine bus/bahn verbindung hatt bin ich auf meinen führerschein angewiesen. kann ich mich frei kaufen wen ja wie und was kostet das.
Nein
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Wenn man beruflich auf den Führerschein angewiesen ist (z.B. Kraftfahrer oder Außendienstler) kann das Gericht ein Fahrverbot in eine höhere Geldstrafe umwandeln. Voraussetzung dabei ist immer, daß es sich um das erste verhängte Fahrverbot handelt. "Frei kaufen" kann man sich also nicht. Es hängt immer vom Standpunkt des Richters ab.
Servus
RL
Wenn Du sonst in Flensburg absolut sauber bist und dort keinerlei Eintragungen vorliegen, kann, nicht muß, ein netter Richter, in einigen Fällen und unter ganz bestimmten Vorrausetzungen, das Fahrverbot in eine Geldstrafe umwandeln. Da brauchst Du aber einen guten Anwalt. MfG rama
Das kannste aber bei 55 über'm Lmit und nur der Tatsache, dass seine Arbeitsstelle nicht mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen ist, knicken.
Ich bin beruflich auch auf den Führerschein zwingend angewiesen. Strafzettel verderben mein Betriebsergebnis und ein Führerscheinentzug hätte fatale Folgen. Genau deshalb halte ich mich so genau wie möglich an die Verkehrsregeln.
Wir reden hier über eine Geschwindigkeitsübertretung um 55km/h und kein Kavaliersdelikt. Es gibt Richter, die die Ausrede, man sei beruflich auf den Führerschein angewiesen, sogar strafverschärfend auslegen. Gerade als Berufsfahrer sollte man umsichtiger sein.
Der Trick ist folgender:
Du legst gegen den Führerscheinentzug Widerspruch ein. Dann beantragst Du Urlaub. Wenn Du den Urlaub antrittst, ziehst Du den Widerspruch zurück und gibst den Schein ab. Damit rettest Du Dich zumindest über einen Teil der Zeit.
Die Idee ist so alt, wie das Auto fahren, aber immernoch aktuell.
Einfach mal an die Geschwindigkeitbegrenzungen halten. Ein gewisser "Toleranzbereich" wird ja billigend in Kauf genommen.
Ab einer bestimmten Geschwindigkeit is aber mal Schluß.
Beim ersten Mal kann man sich im bestimmten zeitlichen Rahmen seinen Monat Fahrverbot aussuchen.
Mehr ist sicher nicht drin!
Ich war vorgestern auch beruflich unterwegs und war gedanklich schon bei meinem Kunden und hatte Zeitnot, da ich im Stau stand. Auch ich war zu schnell. Neben mir hat es plötzlich geblitzt. Trotzdem bin ich relaxt, selbst wenn mich der Blitz getroffen hat, was ärgerlich wäre, würde es nur ein paar euro kosten, da ich trotz aller Zeitnot mich weitestgehend an die geschwindigkeit halte. wenn man mal drüber rutscht, OK. Ist wohl jedem schon mal passiert. Aber es muß im vertretbaren Rahmen bleiben. Es gibt immer die Möglichkeit rechts ranzufaheren und mit dem Handy seinen Termin zu verschieben und sich mit den Verkehrsverhältnissen zu entschuldigen. Da hat jedermehr Verständnis, als wenn man pünktlich ist und dafür 55 km/h zu schnell war und damit die Gesundheit oder das Leben anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet.
Und bei der Überschreitung wirst Du auch nicht mit einer Geldstrafe davonkommen. Da ist nichts mit "freikaufen".
HAllo Rama,es ist vollkommen Richtig. Ich werde auch keiner der ersten sein, die einen Stein in die Hand nehmen. Aber es muß sich alles im vertretbaren Rahmen abspielen. Darum geht es. Und 55 km/h fallen, glaube ich, aus dem größten Rahmen raus. Viele Grüße, Tom
Hab auf der Seite:
http://www.geschwindigkeit-bussgeld-punkte-fahrverbot.schlauschlumpf.de
eine super Übersicht gefunden, auf der man optimal ablesen kann, welches Bußgeld / Punkte / Fahrverbot einen erwartet, wenn man zu schnell gefahren ist.
Hab ewig in einem Bußgeldkatalog geblättert und bin nicht schlau daraus geworden.
In der Übersicht sind sogar die Messtoleranzen mit eingerechnet.