Motorschaden Mazda 3
Hallo zusammen, bin mal auf eure Hilfe angewiesen. folgendes hat sich zugetragen, ich und meine Freundin ( ihr auto ) waren auf der Autobahn unterwegs als wir auf einmal aus dem motorraum ein Geräusch wahrgenommen hatten. ( ähnlich wie bei defekten Hydrostößel ) ähnlich wie in diesem YouTube video. https://www.youtube.com/watch?v=D8fGQbIaW7c
daraufhin nahmen wir die nächste ausfahrt auf der Autobahn. glücklicherweise war direkt neben der ausfahrt eine vw Werkstatt. kamen gerade noch so mit mühe und not dort auf den Parkplatz.dort angekommen ging die rote Öllampe an. schonmal komisch, normal geht ja erst eine gelbe an die einem zeigt das man schnellst möglich öl nachfüllen muss. hab dann erst mal nen liter öl in das Fahrzeug geschüttet mit der Hoffnung auf Besserung. war aber nicht der fall, durch den lärm wurde auch der Werkstattleiter angelockt. dieser wiederum sagte das der motor hinüber sei. nun zu meiner eigentlichen frage, wie schon beschrieben, war keine gelbe Öllampe zu sehen. service wurden immer regelmässig gemacht. so weit ich weiss auch bei Mazda. in wiefern kann ich jetzt auf Kulanz von Mazda hoffen ? meines Erachtens haben wir nichts falsch gemacht. diese gelbe warn leuchte is ja dazu da um einen geringen Ölstand zu m melden . wenn diese aber durch einen defekt nichts anzeigt, wie soll man dann richtig handeln ?
Da das Auto schon knapp 9 Jahre alt ist und der Motor auch nur ein "Verschleißteil" ist und schon über 100000 km gelaufen hat wird es keine Kulanz geben.
Möglich wäre im Falle eines Motorschadens z.B. eine Motorrevidierung, Austauschmotor (Autoverwerter, eBay, Spenderfahrzeug) oder dann eben Fahrzeugwechsel. Für das defekte Fahrzeug wird man natürlich nicht mehr viel bekommen.
Vielleicht lässt sich auch noch etwas dran reparieren.
Kulanzantrag stellen (von Vertragshändler stellen lassen) und ggf. nachverhandeln.
Chance ist bei dem Kilometerstand und Alter allerdings ziemlich null. Aber da man sich durch einen Kulanzantrag nicht verschlechtern kann, sollte man immer den Versuch machen.
Dieses "meines Erachtens haben wir nichts falsch gemacht" existiert nicht. Haftung ist rechtlich eindeutig geregelt:
Im Grundgesetz, Art 14, Abs 2 - "Eigentum verpflichtet"
und damit ist grundsätzlich immer der Eigentümer des Gegenstands in der Haftung.
Davon gibt es hier drei mögliche Ausnahmen:
Die Sachmangelhaftung/Gewährleistung mit 24 Monaten oder auch weniger ab Übergabe des Kaufgegenstands
Die Produkthaftung mit 10 Jahren, wenn ein unmittelbarer Personenschaden eingetreten ist.
Die Verschuldenshaftung, wenn jemand durch ein rechtlich unzulässiges Verhalten einen Schaden verursacht hat.
Einen Schaden am einem Eigentum zahlt man immer selbst, unabhängig ob man den Schaden auch selbst schuldhaft verursacht hat oder nicht.
Oder man kann jemand anderen über eine der drei möglichen Ausnahmen das auf den Kragen nageln.