Abmelden gegen Willen des Eigentümers
Hallo liebe Sachverständige
Ich habe ein etwas verzwicktes Problem.
Und zwar habe ich vor ungefähr 4 Jahren für meine damalige Freundin ein Auto gekauft was aber auf mich zugelassen wurde. D.h. ich zahle die Versicherung und die Strafzettel gehen auch an mich. Den Fahrzeugbrief und - schein hat sie und sie zahlt die Steuer.
Jetzt sind wir seit längerem nicht mehr zusammen und ich habe es ihr zuliebe einfach weiterlaufen lassen. Jetzt häufen sich aber die Strafzettel und ich will das auch alles mal hinter mich bringen und abschließen. Wie krieg ich das hin. Zum Abmelden brauche ich ja die Fahrzeugscheine und die Nummernschilder und das Auto muß aus dem öffentlichen Verkehrsraum entfernt werden. Meine Ex wird dem wohl nicht ohne weiteres zustimmen.
Kann ich den Wagen also irgendwie ohne ihr zutun abmelden indem ich einfach die Versicherung kündige oder so?
Vielen Dank
Alex
Versicherung kündigen ist keine schlaue Idee. Als Fahrzeughalter bist Du gesetzlich verpflichtet, dass das Fahrzeug korrekt versichert ist.
Eine Missachtung ist praktisch immer eine Straftat (Verstoß gegen das Pflichtversicherungsgesetz) und bei einem Unfall wärst Du auch noch mit Deinem Privatvermögen für den verursachten Schaden in der Haftung.
Versicherungen oder auch Behörden haben immer ein kleines Problem damit, wenn sie in rein private Streitigkeiten hineingezogen werden sollen, und Dinge klären sollen, zu denen die beiden beteiligten Erwachsenen fähig sein müssen.
Rede mit ihr, dass sie den Wagen kurzfristig abmeldet oder auf sich ummeldet, ggf. schriftlich mit Fristsetzung und Androhung der Einschaltung eines Anwalts und dann zum Anwalt.
Was die Strafzettel an geht: Was hindert Dich an einer Meldung zur tatsächlichen Nutzerin an die Bußgeldbehörde?
Was mir nicht in den Kopf will: Du bist Eigentümer (nicht die Freundin, die ist nur Besitzerin; das ist nicht dasselbe) und Halter, warum hast du nicht auch die Fahrzeugpapiere in deinem Besitz?
Was zu tun ist, hat Fahrradlampe genau beschrieben.
Hallo Alex,
ohne ein klärendes Gespräch mit Deiner Ex wird das wohl nicht funktionieren.
Im schlimmsten Fall wirst Du hierfür anwaltliche Hilfe in Anspruch nehmen müssen.
Bei den Knöllchen - ich kenne das nur von meiner Frau, weil ich seit Ewigkeiten keine mehr bekomme - kann man doch der Behörde mitteilen, dass man nicht selbst am Steuer gesessen hat und den tatsächlichen Fahrer nennen.
Hallo zusammen
Vielen Dank für eure Antworten. In die Richtung gingen meine Vermutungen auch.
Die Papiere habe ich nicht in meinem Besitz weil ich damals einfach nicht daran gedacht habe was im Falle einer Trennung mit dem Auto passieren soll. Also hat sie die Papiere in ihren Unterlagen abgelegt.