Zusätze im Fahrzeugschein
Hallo, ich hoffe mir kann jemand meine frage beantworten : im Fahrzeugschein steht ja einmal die Zuglast ungebremst und einmal gebremst.Alles plausibel. Jetzt steht als Zusatz unten: Stufe PM5 ab Tag Erstzul.techn.zul.Ges.-Masse d. Zugkombination: 2480kg
was heißt das?
das beides also Auto und Anhänger als Gesamtgewicht nicht 2480kg überschreiten dürfen ?
Für das Auto steht im Fahrzeugschein techn.zul.Gesamtmasse in Kg 1670, ungebremste Anhängerlast 580KG gebremste Anhängerlast 1150Kg
Stufe PM5 ab Tag Erstzul.* steht für Partikelminderungsstufe 5 ab Tag der Erstzulassung.
Also einfach eine Aussage zum Abgasverhalten.
Den Rest hast Du schon richtig gedeutet.
Das Zugfahrzeug darf voll beladen nicht mehr als 1670kg wiegen, ein ungebremster Anhänger nicht mehr als 580kg und ein gebremster nicht mehr als 1150kg.
Auto und Anhänger zusammen dürfen nicht mehr als 2480kg wiegen.
Ist also der gebremste Anhänger voll beladen, darf nur dementsprechend weniger ins Auto und umgekehrt.
"PM5" steht für Partikel-Minderungsstufe und bezieht sich auf den Diesel und Partikelfilter. Hat was mit Steuer und Umweltplakette zu tun.
Bei der zulässigen Gesamtmasse des Zuges ist Deine Annahme korrekt: Zugfahrzeug plus Anhänger dürfen gemeinsam nicht schwerer sein, als diese 2.480 kg.
Ist der Anhänger "voll", dann darf das Zugfahrzeug nicht mehr sonderlich beladen werden, oder umgekehrt.
Beides auf Maximum wären 2.820 kg und somit der Zug um 340 kg überladen.
Edith sagt:
Da war einer ein paar Minuten schneller
Na endlich mal. Sonst bist Du das immer.
Einmal kurz aufs Klo und der Schnitt ist versaut =)
Dankeeeeee