Muss ich bei Umzug die Anschrift im KFZ Brief ändern lassen?
Ich bin umgezogen, jedoch im Kreisgebiet, habe also die gleiche PLZ.In der Zulassungsstelle sagte man mir,ich müsse von der Bank den KFZ Brief anfordern, um ihn ändern zu lassen. Bei meinen frühreren Umzügen musste ich das noch nie. Ist die Aussage überhaupt richtig? Was kostet das?
Postleitzahlen gibt's sogar in eine Stadt oftmals Mehrere. Wenn Du innerhalb des Zulassungsbezirks (aka "Kreisgebiet") umziehst, behältst Du mit größter Wahrscheinlichkeit nicht die gleiche PLZ bzw. Wohnort ... und dann muss der Fahrzeugbrief auch abgeändert werden.
.. bzw. wird er eh' eingezogen, wenn Du noch die alten Papiere Fahrzeugbrief/Fahrzeugschein hast.
Seit Oktober 2005 werden nur noch die neuen EU-konformen Fahreugzulassungsbescheinigungen Teil1+2 ausgegeben; auch bei Ummeldungen. Der Kreditgeber bekommt dann an Stelle des KFZ-Briefes die Zulassungsbescheinigung Teil2 zurück.
Da Deine Adresse sich geändert hat, mußt Du natürlich das Fahrzeug auf die neue Adresse ummelden. Das war auch schon immer so!!!
Also die Bank, die das Fahrzeug finanzier bitten, dass sie den KFZ- Brief zur Zulassungsstelle, zwecks Ummeldung, schickt.
Und dann mit allen zur Ummeldung benötigten Unterlagen zum Straßenverkehrsamt!
Wie sollen denn sonst die netten Damen vom Amt die Knöllchen hinschicken, wenn sie Deine neue Adresse nicht haben? Oder das Finanzamt Deine Steuerrechnung usw., usw........!
Die Kosten bei Zusendung des Briefes von der Bank an die Zulassungsstelle sind etwas mehr, genaue Kosten wird Dir sicherlich Deine Zulassungsstelle nennen können! Aber was soll es, was es kostet, kostet es nun mal, Du hast keine andere Möglichkeit!
MfG
rama
Bei einem Umzug im Kreisgebiet brauchst Du meines Wissens nur die Adresse im Schein (Teil 2 der neuen Papiere)ändern zu lassen, nicht aber im Brief.
Hab ich verwechselt: Teil 1 ist der Schein, Teil 2 der Brief. Und bei einem Umzug innerhalb des Kreisgebiets braucht man nur die Adresse- natürlich komplett mit Straße- im Schein ändern zu lassen, nicht aber im Brief. Weiß ich jedenfalls von einem Freund, der innerhalb Berlins kürzlich umzog, die PLZ wechselte auch, aber er musste die neue Adresse nur im Schein eintragen lassen, nicht aber im Brief. Deshalb steht auch im Brief "Adresse zum Zeitpunkt der Ausstellung der Bescheinigung"(C3.3 und C6.3). LG susura
Wenn jemand wissen sollte, wie die Adressänderung in dem jeweiligen Bereich durchzuführen ist, dann ist das die Zulassungsstelle.
Ein kurzer Anruf dort sollte das sofort klären können.