Führerscheinentzug in Deutschland
Ich habe eine sehr komplizierte Frage.
Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen.
Ich habe ein Fahrverbot wegen geringer Menge THC in Deutschland erhalten, und natürlich mit darauffolgenden MPU... Dieses wurde mir erst dann ausgestellt, nachdem ich mein deutsches Führerschein in der Schweiz umgetauscht hatte... (September 2012) etwa sechs Monate später... Ich war damals schon seit 1.5 Jahren in Zürich wohnhaft...
Darf man überhaupt ein Fahrverbot ausstellen, wenn ich schon lange mein schweizer Führerschein besitze?... Ist das rechtskräftig?...
Wie ist es denn für mich möglich nochmal in Deutschland zu fahren?... Ich wohne schon jetzt seit 5 Jahren in der Schweiz, bin aber noch in Deutschland angemeldet...
Warum sollte die deutsche Fahrerlaubnisbehörde kein Fahrverbot aussprechen können?
In D gelten die deutschen Gesetze, unabhängig von Staatsbürgerschaft, Wohnsitz oder ausstellende Behörde der Fahrerlaubnis.
MPU-Auflage und Fahrverbot bzw. Nutzungsuntersagung der ausländischen Fahrerlaubnis bis zum Erfüllen der MPU-Auflage bzw. Fristablauf der MPU-Anordnung sind sehr wahrscheinlich auch völlig korrekt:
a) Du bist Deutscher mit deutschem Wohnsitz, und
b) die Schweiz ist kein EU-Mitglied und die EU-Regelungen zur uneingeschränkten Anerkennung gelten ausschließlich für Fahrerlaubnisse aus dem Bereich der EU.
Die funktionierende MPU-Umgehung lieft nicht ganz ohne Grund erst über Tschechien, dann Polen und auch erst, wenn Fahrverbote bzw. Sperrfristen abgelaufen sind.
Anhand der Beschreibung gehe ich davon aus, dass Fahrverbot bzw. Nutzungsuntersagung in Deutschland rechtswirksam sind und das für 15 Jahre ab der Rechtskraft eines Strafurteils bzw. 10 Jahre ab der letzten MPU-Anordnung. Eine Missachtung wäre dann ein Straftatbestand mit Fahren ohne Fahrerlaubnis.
Genaues kann nur ein Fachanwalt für Verkehrsrecht sagen, der anhand der genauen Vorgänge und deren Zeitpunkt die Sachlage exakt bewerten kann und dann ggf. gegen ein Fahr- bzw. Nutzungsverbot verwaltungsrechtlich vorgehen könnte.
Hallo,
das Fahrverbot betrifft die Bundesrepublik Deutschland.
Mit dem vorhandenen Führerschein darfst Du überall fahren, nur nicht in Deutschland.
Einfacher macht es auch immer wenn man da gemeldet ist wo man seinen Wohnsitz hat.
Ansonsten MPU machen. Den schweizer Führerschein brauchst Du nicht abgeben.
Du mußt es nur Mitteilen.