Gebrauchtwagen-Check nach Kauf zwecks Sachmängelhaftung
Guten Morgen!
Gestern habe ich mir einen gebrauchten PKW beim Händler gekauft. Jetzt würde ich gerne wissen, ob es eine angebrachte Vorgehensweise wäre, wenn ich noch im Laufe der Woche den Wagen in meiner Werkstatt durchprüfen lasse, damit dort dann eventuelle Mängel festgestellt werden können die in den Bereich der Sachmängelhaftung fallen und demzufolge vom verkaufenden Händler behoben werden müssen. Mir erscheint diese Vorgehensweise logisch, denn wenn ein Mangel vielleicht erst nach 7 Monaten erkennbar wird, sieht die Rechtslage ja vor, dass ich nachweisen muss, dass dieser Mangel schon beim Kauf vorgelegen hat, bei einer so frühzeitigen Darlegung möglicher Sachmängel (so wie ich sie vorhabe), kann es eigentlich nicht viel Diskussionbedarf geben. Oder sehe ich das falsch?
Halte ich im Großen und Ganzen für problematisch.
Eine fremde Werkstatt ist aufgrund ihrer wirtschaftlichen Eigeninteressen weder sachlich neutral, noch hat die einen ausreichend glaubhaft juristischen Hintergrund zum Thema Sachmangelhaftung, genauer: die Differenzierung zwischen einem echten Sachmangel gem. BGB und einem "normalen" Mangel, Defekt oder (demnächst) notwendiger Reparatur- oder Wartungsarbeiten.
Etwas besser sollte die Überprüfung bei einem Sachverständigen sein, dort entfällt der mögliche Vorwurf der Eigennützigkeit. Aber auch hier bleibt die Problematik der juristischen Abgrenzung zwischen Sachmangel, Mangel und "muss/sollte demnächst gemacht werden".
Frage ist natürlich immer, warum man das nicht vorher macht?
Eine technische Sichtung bei einem Sachverständigen vor dem Kauf erspart immer die Diskussion hinterher, und hat noch den tollen Vorteil, dass man übliche Mängel wegen Abnutzung oder Alterung mit in die Kaufpreisverhandlung einfließen lassen kann.