Besonderheiten: Parkverbot auf ausgewiesene Parkflächen
Ich habe meinen PKW auf einen links seitigen,durch einen durchgehenden weißen Strich gekennzeichneten Parkstreifen abgestellt.Der Strich war auf der gesamten Straße durchgehend. Die Parkzeit war am Anfang auf blauem Schild mit 2 Stunden angegeben. Die Parkzeit wurde nicht überschritten und die Parkuhr war ebenfalls
ordnungsgemäß eingestellt.Trotzdem wurde mir eine Ordnungswidrigkeit unterstellt.Mit dem Mitarbeiter des Ordnungsamt konnte ich nicht sprechen, weil er nicht mehr am Ort war.Den Passanten, die den " Akt" verfolgt haben, wurde gesagt; die Rechtswidrigkeit liege darin, dass in Höhe meines Fahrzeuges
die Portsteinkante abgesenkt ist; demzufolge eine Auffahrt für Rollstuhlfahrer wäre.Meine Frage lautet:muss die Auffahrt nicht dadurch gekennzeichnet sein, indem an dieser Stelle die Parkfläche unterbrochen wird.Die Absenkung der Gehwegkante wurde mir erst bewusst,als ich darauf hingewiesen wurde. Meine Meinung " Abzocke"!
"Ich muss ehrlich zugeben bis Dato wusste ich das auch nicht.
Jetzt bin auch ich etwas schlauer und muss darauf aufpassen!"
§ 12 Abs. 3 Nr. 9:
(3) Das Parken ist unzulässig
- vor Bordsteinabsenkungen.
Das muss nicht einmal besonders gekennzeichnet sein.
http://www.verkehrslexikon.de/Module/BordsteinAbsenkung.php
Das Parkverbot gilt vor Bordsteinabsenkungen auf der Fahrbahn.
Es ist unerheblich, welchem Zweck die Bordsteinabsenkung dient. So ist das Parken dort verboten, wo eine Absenkung das Auffahren von Behinderten oder Personen mit Kinderwägen auf den Gehweg erleichtern soll, vor Grundstückzufahrten, zu deren Benutzung ein Geh- oder Radweg überfahren werden muss, oder wenn Seitenstraßen, z.B. unbedeutende Wohnstichstraßen oder Wohnwege, über einen abgesenkten Bordstein erreicht werden müssen.
Ist der Bordstein über eine längere Strecke abgeflacht oder niveaugleich mit der Fahrbahn, spricht man nicht mehr von einer Bordsteinabsenkung.
Pure Abzocke, denn wer kann das mit der Bordsteinabsenkung auch schon wissen, wo dies doch erst seit rund 100 Jahren existiert.
Manche haben selbst in der Fahrschule nur dann aufgepasst, wenn singen und klatschen dran war.