Problem bezüglich Gewährleistung
Moin erstmal!
Meine Frage stellt sich zum Thema Gewährleistung.
Mein kleiner Gebrauchter ließ sich gestern nach einer Einkaufstour nicht mehr starten. Der gerufene ADAC stellte dann fest, dass scheinbar ein Haarriss in der Kraftstoffleitung die Ursache wäre, da der Tank voll sei. Eine Verstopfung des Filters schloß er zudem aus... Nun habe ich den Wagen zum Händler abschleppen lassen. Dieser sagte jedoch, dass es sehr wahrscheinlich der Filter sei, aber die Gewährleistung nicht greife, da ich den Wagen schon so lange hätte. Den Wagen habe ich allerdings, bzw. meine Eltern für mich, bereits am 16.06.2015 erstanden. D.h. er befindet sich zum heutigen Stand noch im 6-monatigem Gewährleistungszeitraum (also, in der Zeit, in der ich, bzw. meine Eltern, als Käufer, nichts beweisen muss). Nun habe ich gelesen, dass ein verstopfter Kraftstofffilter auch kein Sachmangel sei, wenn der Wagen nur auf Kurzstrecken benutzt wurde und somit nicht freibrennen konnte. Ich kann allerdings nachweisen, dass ich desöfteren längere Strecken gefahren bin. Nun mache ich mir allerdings Sorgen, da in 4 Tagen die 6-monatige Frist vorbei ist und der Händler darauf besteht, dass die Gewährleistung nicht greift. Da ich den Wagen allerdings bereits am 16.12.2015 benötige, habe ich den Wagen notgedrungen dort gelassen, damit er repariert werden kann. Aber genau diese 4 Tage machen mir Sorgen. In Meinen Ohren klang es, als ob er einfach den Filter tauscht, ohne auch nur nachzusehen ob nicht doch ein Haarriss vorliegt. Wenn ich kurz darauf wieder mit meinem Wagen liegen bleibe, kann ich ihn trotzdem dafür haften lassen? Oder rutsche ich dann in die Beweispflicht, da dann die 6 Monate vorbei sind? Und noch eine allgemeine Frage: Müsste er nicht die Kosten tragen (egal ob Filter oder Haarriss)? Lustigerweise hat er im Kaufvertrag nicht ausgeschlossen, dass keine Beschädigungen am Fahrzeug bestehen. Vielleicht auch noch etwas zur Vorgeschichte: Kaum hatte ich, bzw. meine Eltern, den Wagen erstanden, blieb ich 3 Tage später mit einem defekten Steuergerät stehen - diese Kosten hatte der Händler auch übernommen. Laut seinen Worten wäre dadurch sogar der Wagen für ihn unrentabel geworden. Es dauerte allerdings über einen Monat bis ich den Wagen tatsächlich wieder repariert zurückerhalten habe. Nun behauptete der Händler heute allerdings, dass ich ja die ganzen 6 Monate mit dem Wagen fahren konnte und deswegen unteranderem die Gewährleistung nicht gegeben ist. Auch knapp 5000 gefahrene Kilometer wären zu viel. Im Endeffekt hatte ich den Wagen vielleicht 4 Monate, da er zwischenzeitlich wegen eines Klimaanlagen-Defektes, defekter Reifen sowie auch eines Keilriemens in der Werkstatt war (da es Verschleißteile sind und der Wagen auch 10 Jahre alt ist, war mir klar, dass dort auch keine Kosten übernommen werden). Wie sieht meine Rechtslage daher aus?
Leider sind meine Eltern, die den Kaufvertrag unterschrieben haben, nicht der Meinung, dass man sich weiter und vorallem vorher informieren sollte. Sie würden die Kosten einfach tragen und erst im Nachhinein aktiv werden, sollte es die Kraftstoffleitung sein. Ich habe aber Angst, dass dann die Rechtslage ganz anders aussieht...
Vielen Dank im Voraus!
Moin Calyptica,
also ganz schön viel Input.
Vorher einige Infos von mir:
Diesel und Kurzstrecke ist unwirtschaftlich,
Kurzstrecke und verstopfter Kraftstofffilter steht in keinem Zusammenhang. Freibrennen muß ein Partikelfilter (DPF).
Gewährleistung mindestens 12 Monate, nach neuerer Rechtsprechung evtl. sogar 24 Monate,
Beweislastumkehr heißt nicht automatisch Ausschluss der Gewährleistung,
Lediglich Verschleiß, bzw. altersgemäße Abnutzung sind von der GW ausgeschlossen,
Schlecht ist, erst die Reparatur zu bezahlen und anschließend das Geld zurück zu fordern.
Besser - falls eine Rechnung gestellt wird - unter Vorbehalt bezahlen und anwaltlichen Rat einholen.
Automobilclub, Verbraucherberatung oder KFZ-Innung.
Bei einem Haarriss in der Kraftstoffleitung müßte allerdings der Boden mit Diesel bedeckt gewesen sein.