Reparatur an Glaspanoramadächern
Hallo! Ich fahre einen Peugeot 308 mit riesigem Glaspanoramadach. Das Dach hat einen Steinschlagschaden. Es ist mir wichtig die Frage zu klären, nach welchen gesetzlichen Vorschriften dieses Dach repariert werden darf. Wie kommt man zur Reparaturfreigabe des Herstellers? Die Reparatur einer Windschutzscheibe ist gesetzlich genau geregelt, wie sieht das bei Glasdächern aus? Wenn es darüber nichts gibt, ist es dann nicht zulässig oder gilt es als Freibrief, dass hier jeder machen kann was er will? Ich hoffe es kann mir jemand helfen, nachdem Österreich hier anscheinend die Entwicklung verschlafen hat. Jedenfalls steht darüber noch nichts auf dem Lehrplan unserer Lehrlinge! Vielen Dank für Eure Hilfe!!!!!!
Das Glaspanormadach hat maßgeblich einen Einfluss auf die Fahrzeugstabilität. Deswegen sollten die den Steinschlagschaden am Panoramadach umgehend beheben lassen. Da der Steinschlagschaden nicht im Fahrersichtfeld liegt, jedoch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen kann, z.B. bei plötzlichem Bersten während der Fahrt, kann es sein das man keinen TÜV bekommt nicht bevor der Steinschlagschaden behoben ist.
Außerdem ist es gut möglich das das Glas am Steinschlagschaden weiter reißt und die Scheibe dann komplett erneuert werden muss. Es bietet sich daher an provisorisch einen Aufkleber auf die Steinschlagstelle zu kleben, damit der Steinschlagschaden nicht größer wird.
Die Scheibe kann z.B. mit Kunstharz repariert werden, wenn der Steinschlag nicht größer als eine 2 Euro Münze ist, der Abstand zum Scheibenrand größer als 10 cm ist. Wenn eines der beiden Regeln nicht zutrifft muss die Scheibe komplett erneuert werden. Steinschlagschäden sind über die Teilkasko abgedeckt.
weitere Infos:
https://www.check24.de/kfz-versicherung/schaeden/steinschlagschaden/
http://www.helpster.de/mit-steinschlag-zum-tuev-das-sollten-sie-beachten_113610
Es gibt nur "amtliche" Vorgaben bzw. Richtlinien für Verbundglas-Windschutzscheiben, für ESG (Einscheiben-Sicherheitsglas) gibt es im Fahrzeugbereich nichts derartiges.
Beim Hersteller der Scheibe oder des Fahrzeugs nachfragen, oder selbst sach- und fachgerecht definieren, bis wo und in welcher Art eine Reparatur möglich oder eben Austausch nötig ist (Haftungsfragestellung beachten).
Danke für Eure Antwort! Das Dach wurde mangelhaft repariert und ich von der Kaskoversicherung gekündigt. Es ist zweifelhaft, ob das Dach überhaupt hätte repariert werden dürfen! Über die Fahrgestellnummer gibt es nur eine techn. Anleitung zum Tausch des Daches. Der Importeur weigert sich eine Reparaturfreigabe des Herstellers zu übermitteln. An welcher Stelle kann ich prüfen lassen, ob es eine Reparaturfreigabe gibt?
Danke für deine Antwort! Ich bin in der leidigen Situation beweisen zu müssen, dass es keine Reparaturfreigabe des Herstellers gibt. Es gibt auch kein technisches Datenblatt für die Reparatur über die Fahrgestellnummer und keinerlei Publikationen. Eine Reparatur sei an diesen Dächern nicht vorgesehen, habe ich schon von den unterschiedlichsten Stellen gehört. Wer kann mir hier aber eine ganz klare Auskunft geben. Es muss doch eine zuständige Stelle geben, die dafür zuständig ist, schließlich ist bei Autos alles ganz genau geregelt! Danke
Ein wenig merkwürdig ist hier aber schon.
Deine Eingangsfrage hier war von der Seite einer ausführenden Werkstatt gestellt: "noch nichts auf dem Lehrplan unserer Lehrlinge!" und im weiteren Verlauf bist Du dann der geschädigte Fahrzeugbesitzer, dem die Kasko gekündigt wurde.
Irgendwas stimmt hier nicht, und bei solchen Dingen bin ich raus.