"Verkauf" innerhalb der Familie
Hi,
ich bin selbst kein Autofahrer, darum kenne ich mich bei Autokäufen nicht aus.
Die Ausgangslage ist diese:
Mein Bruder (40+) bettelt meine Mutter an, dass sie ihm sein Auto "abkaufen" soll ansonsten würde es ihm wegen seiner Schulden abgenommen werden. Abkaufen mit Anführungszeichen weil er es in Wirklichkeit selber behalten und weiter damit die Straßen unsicher machen will.
Das Auto ist sehr alt, gerade noch fahrtüchtig soweit ich dass als Laie erkennen kann und wahrscheinlich seit Urzeiten nicht mehr ihm Service gewesen.
Ich habe daher den Verdacht, dass mein lieber Bruder die Verantwortungen wie Versicherung und andere rechtliche Pflichten auf meine Mutti abschieben will.
Das ist die Situation und nun meine Fragen:
Müsste meine Mutter als neue Besitzerin das Auto versichern lassen? Mein Bruder meint er habe schon eine Autoversicherung dafür und sie bräuche daher keine. Das kann nicht sein, oder?
Haftet meine Mutter (Besitzerin) wenn mein Bruder (Fahrer) mit der Schrottkarre Unfug anstellt? Auf jeden Fall, denke ich.
Der Fahrzeugbesitzer muss sein Fahrzeug versichern und die KFZ-Steuern bezahlen.
Die Steuern werden automatisch abgebucht.
Der Versicherung ist es egal, wer das Geld überweist.Der Fahrer haftet - über seine Versicherung - für die "Fahrfehler".
Für Knöllchen und dergleichen wird natürlich der Halter angeschrieben.
Sollte der Zustand des Fahrzeugs nicht verkehrssicher sein, haften Fahrer und Halter.
Des weiteren muss der Halter sich davon überzeugen, dass der Fahrer im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis ist.
Nicht der Besitzer, sondern der Halter ist dafür zuständig.
Man muss in Sachen Auto unterscheiden zwischen
Eigentümer: Derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat. Er kann vollständig über das Auto verfügen.
Halter: Die Person, auf die das Auto straßenverkehrsrechtlich zugelassen wird. Das Eigentum am Auto ist hierbei nicht entscheidend! Der Halter ist die Person, die das Kfz. für eigene Rechnung gebraucht, nämlich die Kosten bestreitet, für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich ist und die Verwendungsnutzung zieht, somit auch bestimmen darf, wer mit dem Fahrzeug fährt. Zudem ist er Ansprechperson für alles Amtliche, das mit dem Auto zu tun hat.
Der Fahrzeugbrief ist nichts anderes als der Nachweis der gültigen Betriebserlaubnis für dieses eine Fahrzeug, kein Eigentumsnachweis.Besitzer: Jede Person, die das Auto fährt, also in Besitz hat, ob berechtigt oder nicht.
Diese drei können ein und dieselbe Person, zwei oder auch drei Personen sein. Als Vierter käme noch ein Versicherungsnehmer infrage, der die Prämie zahlt.
Beispiel: Ich kaufe für unseren Sohn beim Händler ein Auto, mit der Unterschrift unter den Kaufvertrag bin ich der Eigentümer des Autos.
Es wird auf meine Frau zugelassen, sie ist Halterin, aber nicht Eigentümerin.
Sohn fährt das Auto und ist dann dessen Besitzer, aber weder Halter noch Eigentümer.
Opa zahlt die Versicherung und ist lediglich Versicherungsnehmer, mehr nicht.
Kurzum: Klar könnt ihr das so machen, also eine Halterumschreibung machen lassen. Ein Kaufvertrag o.ä. wird dabei nicht benötigt und interessiert die Zulassungsstelle auch nicht.
Nur: Warum den Aufwand betreiben, wenn das Auto sowieso nichts mehr wert ist, wer soll das dann noch wozu "abnehmen" wollen?
Ich würde es als eure Mutter nicht machen, da sie dann als Halterin für den verkehrssicheren Zustand des offensichtlich maroden Autos zuständig ist und sich an der bestehenden Lage ansonsten nichts ändert.