Parken von angemeldeten KFZ
Darf ein zugelassenes Fahrzeug über mehrere Wochen oder Monate auf einem öffentlichen Parkplatz stehen, ohne dass es bewegt wird?
Hallo
auf öffentlichen Parkplätzen ist zeitweise immer mit Bauarbeiten zu rechnen,die spätestens 2 Wochen vor Bauarbeiten
schriftlich über einen Aushang angekündigt werden!
Wenn dann das Fzg nicht weggefahren werden kann,kann es kostenflichtig entfernt werden"ohne jeden Anspruch auf Kostenerstattung"
kann ziemlich teuer werden.....
mfg elko02
Fast Unbegrenzt.
Sollte das Fahrzeug nicht gegen ein Parkverbot verstoßen, kann es dort annähernd ewig stehen.
Ein Umsetzen des Fahrzeugs ist grundsätzlich jederzeit möglich, zB. im Rahmen einer Notmaßnahme wie Baufreiheit schaffen bei einem Wasserrohrbruch.
Eine Übernahme der Umsetzkosten durch den Fahrzeughalter jedoch erst, wenn das Park- oder Haltverbot mindestens drei Tage vorher angekündigt wurde.
Üblicherweise durch das Aufstellen von Halt- oder Parkverbotsbeschilderung, zB. im Rahmen von Baumaßnahmen.
Die genannten 2 Wochen per Aushang beziehen sich auf die vorgeschriebene Anwohner-Info, damit die sich dann auf zB. Baulärm, erschwerten Zugang und vergleichbar einrichten können. Hat aber nichts mit Parkverboten zu tun.
Eine abgelaufene HU spricht kein Parkverbot aus . Nur wenn ein Fahrzeug einen tatsächlich für andere gefährdenden Zustand hat, kann über Mängelschein mit Befristung ein Verfahren zur Zwangsstillegung, damit dann nicht mehr Berechtigung zur Teilnahme am Straßenverkehr und somit Beseitigung durchgeführt werden.
Falls es um den schwarzen Chrysler geht, ich habe noch ein andres Auto, darum steht der da seit Monaten rum.