Versteckter mangel
Sehr geehrte Damen und Herren. Ich habe vor genau einer Woche ein Auto gekauft, bei einem freien Händler. Auf dem Heimweg ist mir aufgefallen das etwas nicht stimmt. Zu hause angekommen, habe ich es checken lassen. Von einer Werkstatt. Die mir direkt gesagt hat Kupplung ist kaputt, hinter Akse sollte dem nächst gemacht werden . Jetzt ist meine frage ist das mit der Kupplung ein versteckter mangel wenn ja was kann ich da gegen tun ??
was ist mit der akse?
Ich habe den Händler angerufen und ihm mein Problem geschildert. Nach brechen und biegen kam er mir mit 200 euro entgegen. Ich möchte aber entweder die vollen kosten, oder noch lieber den kauf rückgängig machen . ich habe ihn mit meinem Anwalt gedroht und wollte jetzt am 05.10.2015 zum Anwalt ich frage mich halt nur bin ich überhaupt auf der richtigen spur ... vielen dank schon mal im vorraus
hast du denn das Fahrzeug als Gebrauchtwagen mit Garantie gekauft oder wie ?
wenn das Fahrzeug nicht im erwarteten Umfang genutzt werden kann dann ist der Händler eigentlich in der Pflicht nachzubessern und zwar auf seine kosten.
wenn die dem Händler arglistige Täuschung nachweisen kannst ist der Vertrag nichtig.
also am besten mal Unterlagen nemehn und ab zum Anwalt am besten mit einem Schriftstück von der Werkstatt
Den ersten Fehler den du gemacht hast ist das du mit dem Anwalt gedroht hast.
Damit hast du jede weitere Verhandlung zunichte gemacht.
Es kommt einzig und allein darauf an was im Kaufvertrag steht.
Steht im Kaufvertrag der Händler als Verkäufer oder hat er ihn im Auftrag verkauft?
Dann hast du ein Recht auf Beseitigung der Sachmängel. Obwohl da noch geklärt werden muß ob die Kupplung (entsprechend der Laufleistung und des Kaufpreises) ein normales Verschleißteil ist. Dann würde es aus der Sachmängelhaftung raus fallen.
Dann kommt es darauf an ob du eine Garantie abgeschlossen oder mit erworben hast.
Wenn du bei einem seriösen Händler gekauft hast wollen diese in der Regel zufriedene Käufer.
Also würde ein ruhiges Gespräch am meisten bringen.
Ein Rechtsstreit bringt immer Folgekosten. Diese können die Reparatur des Fahrzeuges leicht übersteigen.
Eine verschlissene Kupplung sollte bei einer Probefahrt auffallen. Außerdem ist das ein Verschleißteil und somit nicht von Garantie oder Gewährleistung abgedeckt. Die Hinterachse beim 206 ist ein sehr bekanntes Problem, das werden die Lager der Schwingarme sein, da muss eine neue Achse her. Das ist schon eher was für eine Nachbesserung. Eine neue Achse kostet um die 250-300 Euro + Einbau.
PS: Ich weiß nicht ob man von verstecken Mängeln reden kann, wenn diese beim Kauf einem kundigen Käufer offensichtlich wären.
danke für die zahlreichen antworten...
ich habe mit meinem Anwalt geredet, da ich rechtschutzversichert bin werde ich einfach mit all meinen unterlagen zu ihn gehen. und mit den typen konnte man nicht vernünftig reden kaum deutsch Kenntnisse, kein Interesse an Kunden Zufriedenheit usw .. mit anderen worten ich bin blöd in eine falle gelaufen . Er hat mir gesagt ich habe halbes Jahr Garantie, aber habe nichts schriftliches, ausser ein normalen Kaufvertrag wo er als Verkäufer eingetragen ist. Ich weiß ich war sehr blöd. Ist mein erstes Auto und ich bin leichtgläubig, vertraue zu schnell und sehe immer das gute in einem ... dumm gelaufen
Wenn das ein Händler ist und im Kaufvertrag der Händler als Vertragspartner drin steht und du Privatmann bist, dann kann er eine Gewährleistung auch nicht ausschließen und du hast gute Karten.
Viele Händler versuchen sich aus der Gewährleistung zu drücken, in dem sie das Auto im "Kundenauftrag" verkaufen und als Vertragspartner irgendeine Privatperson rein schreiben.
Danke euch noch mal allen Er wird mir jetzt 250 Euro überweisen somit hätte ich das Auto für 1900 gekauft . damit gib ich mich zu frieden
mfg Scher