Garantie/Gewährleistung auf überholte Austauschteile
Hallo alle zusammen,
am 05.05.2014 wurde mein Turbolader vom 1er BMW getauscht, da der Alte den Geist aufgegeben hat.
Um Kosten zu sparen habe ich mich für einen überholten Turbolader entschieden, der bei mir dann eingebaut wurde. Am 12.09.2015 ist nun bei dem Turbolader, den ich eingebaut bekommen habe, das Laufrad der Ansaugturbine gebrochen
Handelt es sich hierbei nun um einen gesetzlichen Garantiefall (vertraglich wurde jedoch nichts vereinbart) bzw. um einen Gewährleistungsfall?
Gewährleistung auf Reperaturen ist ja 1 Jahr. Da ich aber ein Austauschgerät bekommen habe, gilt dann eine Gewährleistung von 2 Jahren, auch wenn es sich um einen überholten Turbolader gehandelt hat?
Sollte eine Gewährleistung von 2 Jahren vorliegen, bin ich dann in der Beweislastumkehr, da der Einbau schon mehr als 1 Jahr her ist und ich sozusagen beweisen müsste, dass der Mangel schon vorher bestand?
Ich hoffe ihr könnt ein wenig Klarheit ins Dunkel bringen.
viele Grüße
Bleibt die Frage handelt es sich nur um ein überholtes Ersatzteil (und von wem ) der eine Art Austauschteile welches der Händler verkauft.
Ich denke ein Jahr auf jeden Fall.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Die Werkstatt hat das überholte Ersatzteil selber eingekauft.
Ein Jahr würde demnach bedeuten, dass ich die Kosten selber tragen muss.
Erstmal vielen Dank für deine Antwort.
Die Werkstatt hat das überholte Ersatzteil selber eingekauft.
Ein Jahr würde demnach bedeuten, dass ich die Kosten selber tragen muss.
Viele Fahrzeug-Teile sind Austausch-Artikel, die wieder aufbereitet werden. Z. B. Anlasser, Lichtmaschinen, Turbolader, usw,.
Die Bezeichnung AT-Artikel gibt es nur, wegen der AT-Berechnung.
Du hast auf jeden Fall 2 Jahre Gewährleistung.
Ob es darüber hinaus noch eine Garantie gibt, kann hier niemand wissen.
Des weiteren sollte geprüft werden, ob es sich hierbei überhaupt um eine Reklamation handelt.
Die meisten Turboladerschäden sind selbst verschuldet.
Da der Einbau über ein Jahr her ist, ich aber 2 Jahre Gewährleistung habe, greift dann die Beweislastumkehr, d.h. müsste also ich beweisen, dass das Laufrad von der Ansaugseite bereits bei Einbau/Kauf mangelhaft war?
Immer die Lieferantenkette einhalten.
Die Werkstatt hat Dir den Turbolader besorgt und eingebaut, also müssen die auch beim Vorlieferanten reklamieren.
Muss das dann die Werkstatt reklamieren weil diese ja Kunde des Lieferanten war und dann auch nachweisen dass der Mangel schon vorher bestanden hat?
Die Werkstatt muss gar nichts beweisen.
Zieh Dich nicht so an dieser Beweislastumkehr hoch, Du bist Laie in solchen Sachen.
Es kann nur die Werkstatt beim Vorlieferanten reklamieren, weil Sie der Kunde ist - Lieferantenkette.
Es gibt die zweijährige Gewährleistungsfrist und während dieser kannst Du einen Mangel reklamieren.
Ob die Reklamation anerkannt wird ist etwas anderes.