Garantie
Ich habe am 07.05.2008 bei einem Händler in Deutschland einen Audi A4 Avant, 2,0l mit 103.000 km gekauft. Am Kaufvertrag wurde ein Jahr Gebrauchtwagengarantie vermerkt. Am 06.10.2008 bei 113.000 km wurde ein Zylinderkopf und Pumpedüseelementdefekt festgestellt. Steht mir ein Garantieanspruch zu?
Sieh mal in den Garantiebedingungen nach. Die Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Leistung und kann beliebig an Bedingungen gebunden oder auf bestimmte Bauteile beschränkt werden.
Die gesetzliche Gewärleistung bleibt trotzdem bestehen, möglicherweise fällt der Schaden in diesen Bereich.
Wie mein Vorredner schon sehr richtig schreibt, ist die Garantieleistung an Bedingungen gebunden und Du wirst nie 100% erstattet bekommen. Da Dein Fahrzeugkauf aber noch in der gesetzlich festgelegten Zeit für die Sachmängelhaftung liegt, könntest Du eventuell über Deinen Anspruch aus der Sachmängelhaftung mehr Geld erhalten. Das wird allerdings nur selten ohne Rechtsanwalt abgehen.
Schau Dir Die Garantiebedingungen und die Bedingungen zur Sachmängelhaftung einmal genau an!
Und melde Deine Ansprüche so schnell wie möglich schriftlich bei dem Verkäufer an!
Viel Glück
MfG
rama
Die Chancen drüfte gut stehen, hängen aber natürlich von den genannten Garantiebedingungen ab.
Schnellstmöglich mit dem Händler in Kontakt treten. Dieser wird dich dann an seine Versicherung verweisen...
Viel Glück!
Normaler WEise steht dir ein Garantieanspruch zu. Allerdings wird deine Werkstatt nicht den vollen Betrag der Rechnung übernehemn. Du als Kunde bist bei deiner Kilometerlaufleistung prozentual mit an der Rechnung beteiligt. ( Materialkosten )
Seh dir bitte deine Garantiebedingungen genau an. Dort solltest du deinen RPozentanteil finden en man selber tragen muss.
Ich weis schei. Klausel.