Führerscheinentzug-wie lange noch?
Wo und wie kann ich erfahren,wie lange ich noch gesperrt bin einen neuen Führeschein zu machen?Ohne MPU.Ich habe vor ca 10 Jahren meinen Führerschein wegen zu vielen Punkten verloren und bin,um meine Arbeit nicht zu verlieren,ca 9 Monate täglich ohne Führerschein gefahren-bis ich in eine Polizeikontrolle kam.Daraufhin Gerichtsverhandlung,Führerscheinentzug und die Auflage bei einem neuen Führerschein auch eine MPU machen zu müssen.Aber das muss ja irgendwann mal ablaufen.Wie kriege ich das heraus?
Vielleicht hilft das weiter =
http://www.verjaehrungsfristen.org/mpu.php
Warum aber die MPU nicht nachholen ?
Es gibt Kurse die einen darauf vorbereiten.
Dir wurde seinerzeit nicht nur der Führerschein entzogen (das wäre grundsätzlich befristet und du hättet ihn automatisch zurück erhalten), sondern die Fahrerlaubnis. Bedeutet schlicht: Du musstest den Führerschein nach Ablauf einer Sperrfrist neu beantragen, mit allen Auflagen, MPU etc.
Da du aber danach monatelang ohne Fahrerlaubnis gefahren bist und erwischt wurdest, wurdest du wegen Fahren ohne Führerschein strafrechtlich verurteilt. Dieser konnte dir nicht entzogen werden - denn er war ja schon weg.
Also wurde eine sog. isolierte Sperrfrist erlassen.
"Bei Straftaten, auf die die (isolierte) Entziehung der Fahrerlaubnis folgt, besitzen eine 10-jährige Tilgungsfrist. Das bedeutet, dass die Verjährung 10 Jahre nach dem Führerscheinverlust eintritt. Dabei ist es egal, ob der Fahrausweis wegen eines Alkohol- und Drogendeliktes oder aufgrund eines anderen Vergehens verloren wurde.
Aber: Die Anordnung der MPU selbst kann nicht verjähren. Jedoch verjährt das Vergehen, weswegen die MPU angeordnet wurde. In der Regel beginnt also die Verjährung nach dem Führerscheinentzug erst mit der Neuerteilung der Fahrerlaubnis, spätestens jedoch fünf Jahre nach der beschwerenden Entscheidung des Gerichts bzw. der Rechtskraft dieser.
Die Tilgungsfrist dauert maximal 15 Jahre und beginnt mit der Rechtskraft der Entscheidung. Nach dieser Zeit kann ein Antrag auf Neuerteilung der Fahrerlaubnis gestellt werden. Die zuständige Fahrerlaubnisbehörde kann dann keine MPU mehr anordnen".
Quelle: https://www.bussgeldkatalog.org/fuehrerscheinentzug/
Fazit: Entweder warten, bis ab der rechtskräftigen Verurteilung 15 Jahre vergangen sind und FS ohne MPU neu beantragen oder aber in den sauren Apfel beißen und die MPU-Auflage erfüllen, wenn die Straftat (Fahren ohne Führerschein) nach 10 Jahren verjährt ist. Die MPU-Auflage ist das nicht.
Vielen Dank für diese informative Antwort.Jetzt bin ich ein bissl schlauer als vorher.Kann mir das Strassenverkehrsamt denn Infos geben,wann genau meine Sperrfrist abgelaufen ist?Vor allem auch wie lange ich noch warten muss,bis ich endlich diese dumme MPU umgehen kann.Ich habe nichts zu verbergen(Alkohol oder Drogen),aber diese MPU ist gegen das Gesetz und wird trotzdem verlangt,damit der Staat mehr Geld bekommt.Und nur das will ich umgehen.Daher möchte ich meinen neuen Führerschein ohne MPU machen.Nach einem Hausbrand vor 4,5 Jahren habe ich keine Unterlagen mehr,wann meine Sperrfrist abgelaufen ist.
Deine zuständige Führerscheinstelle bei Stadt- oder Kreisverwaltung sagt dir, wie lange die Sperre besteht.
Eine MPU ist keineswegs gesetzeswidrig, im Gegenteil, wie kommst du da drauf?
"Im Fahrerlaubnisrecht spielt der Begriff "Eignung" eine zentrale Rolle. Mit "Eignung" ist die Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen gemeint. In § 2 Absatz 4 Straßenverkehrsgesetz (StVG) heißt es dazu: "Geeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen ist, wer die notwendigen körperlichen und geistigen Anforderungen erfüllt und nicht erheblich oder nicht wiederholt gegen verkehrsrechtliche Vorschriften oder gegen Strafgesetze verstoßen hat." Die Erteilung und der Fortbestand einer Fahrerlaubnis setzen voraus, dass beim Bewerber/ Inhaber Eignung vorliegt. Anders formuliert: Sofern ein Fahrerlaubnisbewerber oder ein Fahrerlaubnisinhaber nicht oder nicht mehr geeignet ist, wird eine beantragte Fahrerlaubnis nicht erteilt, bzw. eine bestehende Fahrerlaubnis entzogen. Die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU) dient dazu, der Fahrerlaubnisbehörde als Grundlage für ihre Entscheidung zu dienen, ob die untersuchte Person zum Führen von Kraftfahrzeugen geeignet ist oder nicht. Das Ergebnis der MPU wird in einem Gutachten festgehalten.
Sofern die Eignung der untersuchten Person festgestellt wird, spricht man von einem "positiven" Gutachten. Ein "negatives" Gutachten liegt vor, wenn die Eignung der untersuchten Person nach dem Gutachten nicht festgestellt werden kann. Es gibt auch Gutachten, in denen die Eignung für den Eintritt einer bestimmten Bedingung, insbesondere für den Fall einer Teilnahme an einem Kurs zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung, angenommen wird."
Text: RA Goetz Grunert, © verkehrsportal.de
http://www.verkehrsportal.de/verkehrsrecht/mpu.php
PS: Eine Bitte - nach jedem Satzzeichen 1x Leertaste tippen, macht das Lesen deutlich einfacher.
Laut meiner Infos haben die Gerichte schon vor Jahren die jetzige MPU heftig kritisiert und als falsch und illegal bezeichnet. Aber der Staat verdient geschätzte 6 Milliarden Euro pro Jahr durch die anfallenden Gebühren. Deswegen werden in Deutschland ja auch die im Ausland erworbenen Führerscheine nur sehr schwer anerkannt. Ich selbst habe vor ca 10 Jahren einen EU Führerschein in Polen gemacht. Die Ausbildung in der Fahrschule war aufwendiger und besser als in Deutschland. Mehr Fahrstunden,Nachtfahrt,erste Hilfe Kurs,alles inklusive. 6 Wochen insgesamt. Und die Prüfung war in einer staatlichen Behörde. Meine Prüfungsfahrt wurde gefilmt. Das war alles sehr seriös und korrekt. Ausserdem ist die Quote der beim erstenmal Durchgefallenen sehr hoch. Und eine MPU ist ja nicht grad billig. Daher meine Abneigung gegen diese MPU. Sie scheint sehr unfair zu sein!