Werkstatt hatte bei Probefahrt einen Wildunfall
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dhschultz
September 07, 2015
Ich hatte meine Neuwagen zur Inspektion gegeben.
Bei der Abschließenden Probefahrt hatte der Werkstattmeister einen Wildunfall, so das die vordere Stoßstange gewechselt werden musste.
Muss dieser Schaden bei Verkauf gemeldet werden und wird dies als Wertminderung gewertet
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Fuxfan
September 07, 2015
Von einem Bagatellschaden spricht man bei Schäden bis ~700€. Die sind bei einem Frontschaden schnell erreicht, zumal wenn es sich herausstellt, dass dahinter noch mehr ersetzt werden muss. Kommt hier also eher nicht infrage.
Das bedeutet: Ja, der Schaden stellt eine Wertminderung dar und muss beim Wiederverkauf angegeben werden. Die Werkstatt ist hier haftbar.
Mehr dazu hier, sehr informativ:
http://www.ramom.de/rechtsthemen/autounfall/wertminderung.html