Schrott-Kauf
Hallo Fachleute,,
ich habe zur Zeit ein Problem mit dem Verkäufer meines Gebrauchtwagens und möchte Sie daher um eine unverbindliche Rechtsauskunft bitten.
Zur Vorgeschichte
Ende 2007 kaufte ich als Zweitwagen einen OPEL ASTRA F CC, Baujahr 1996, mit geringer Laufleistung (ca. 52 000 km). Mit dem PKW wurde eine Probefahrt von ca. 5 bis 6 km unternommen, bei der sich keine Unregelmäßigkeiten bemerkbar machten.
Mitte Januar 08 zeigten sich dann erste Unregelmäßigkeiten in den Betriebsanzeigen. Ein Werkstattbesuch Ende Januar erbrachte dann, dass
A) im vorderen Wagenbereich schweißarbeiten durchgeführt wurden
(nur von unten zu sehen),
B) Querlenkerbuchsen, die der TÜV-Nord vorher beanstandet hatte,
nicht repariert wurden,
C) das Tragbild der Bremsscheiben nicht in Ordnung ist,
D) Kühlflüssigkeitsverlust vorliegt,
E) der Klopfsensor entweder defekt ist oder eine Fehlfunktion anzeigt und
F) das die Gurtstrafferfahnen abgetrennt wurden.
Meine Fragen nun zu den vorliegenden Fakten:
1)Ist dieses Fahrzeug noch als verkehrstüchtig anzusehen?
2)Der Austausch der Querlenkerbuchsen wurde von einem Kfz-Meister
Kösling aus Jelmstorf als nicht angezeigt abgetan obwohl diese
Reparatur vom TÜV gefordert wurde.
Kann dies Korrekt sein?
3)Darf mit manipulierten Sicherheitssystemen (abgetrennten/entfernten
Gurtstrafferfahnen) überhaupt noch gefahren werden? Ist dies
sicherheitstechnisch relevant und rechtlich zulässig?
4)Wenn von einem GAU auszugehen ist, können dann die Airbag`s noch in
Ordnung sein?
Nachtrag
Mitte Januar 08 platzte während einer Fahrt der Kühler. Ab diesem Vorfall wurde der PKW stillgelegt/abgemeldet.
... dann frage ich mich, warum in der Zwischenzeit noch nichts in die Wege geleitet wurde bzgl. Sachmängelhaftung des gewerblichen?! Verkäufers bzw. Überprüfung, ob eine arglistige Täuschung (Stichwort: Unfallwagen) seitens des - wie auch immer rechtlich gestellten - Verkäufers vorliegen kann.
Die weitere Vorgehensweise ist davon abhängig, ob der Verkäufer eine Privatperson war oder ein gewerblicher Händler.
Nur vorab: Manipulierte Sicherheitssysteme führen zum Erlöschen der Betriebserlaubnis für das Fahrzeug.
Wichtig wäre zu wissen, ob Kauf von Privat oder vom Gewerbetreibenden.
Wenn die Schweißarbeiten aufgrund eines Unfalls durchgeführt wurden und der Wagen wegen der Schwere des Unfalls als Unfallwagen hätte ausgezeichnet werden müssen, haftet der gewerbliche Verkäufer, wenn er den Wagen als unfallfrei verkauft hat.
Da hier nicht die Gestaltung des gesamten Kaufverztrages
vorliegt,Du auch nicht schreibst von wem Du diese
"Möhre"gekauft hast und auch schon fast ein Jahr seit dem
Kauf vergangen ist,kann Dir hier schlecht geholfen werden. Solltest Du Mitglied eines Autoclubs (ADAC o.ä.)
sein und eine eventuelle Rechtsschutzversicherung besitzen,dann gehe erst zu dem Autoclub.Wenn nicht,dann
zuerst zur Werkstatt Deines Vertrauens.
Gurtstraffer werden nicht zwingend vom Gesetzgeber
verlangt.Der Gurt muß jedoch nach Unfall,und davon gehe ich in Deinem Fall mal aus,gewechselt werden.Ob dies passiert ist,schlecht nachzuweisen.Die Funktion der Airbags überprüft ebenfalls die Werkstatt.Auf den technischen Sachen Kühler,Bremsscheiben wirst Du wohl sitzen bleiben.
Wenn Du also den Wagen von privat mit einem blöd formuliertem Kaufvertrag,bezüglich Vorschäden,erworben
hast,dann kannst Du den Kaufpreis nicht mehr mindern
sondern nur unter Lehrgeld verbuchen.So wie der Wagen hier beschrieben wird,ist der Tachostand bestimmt auch getürkt.Beim nächsten Wagen,Musterkaufvertrag aus dem
Internet und Probefahrt zum TÜV,denn der Verkäufer kann ja genauso wenig Ahnung haben wie Du.
MfG
hast Du den Wagen als "unfallfrei" gekauft?
Wenn ja, nimm Dir einen Anwalt und bring dem Vorbesitzer den Wagen zurück. In so einem Fall kannst Du auch Jahre später noch vom Vertrag zurück treten. Was der gemacht hat ist Betrug.