Gewährleistung nach Klimaanlagenreparatur
Die Klimaanlage in meinem VW wurde vom Vertragshändler nun schon zum dritten Mal repariert. Mal wurde ein Druckschalter ersetzt, dann eine Leitung ersetzt, aber jedesmal war nach wenigen Tagen das Kältemittel wieder futsch.
Jetzt ist wenige Tage nach der jüngsten Reparatur (die wieder mit nicht unerheblichen Kosten verbunden war) schon wieder kein Kältemittel mehr im Kühlkreislauf.
Muss ich für alle weiteren Reparaturen jedesmal neu zahlen, oder kann ich mich auf den Standpunkt stellen: "Ihr habt mir eine angeblich funktionierende Klimaanlage verkauft, nun bessert mal bitte auf eigene Rechnung nach"?
Danke für eure Antwort!
Da der Defekt nicht beseitigt wurde und somit der Reparaturauftrag nicht erfüllt wurde, muss man das der Werkstatt umgehend melden. Hierbei sollte man sich die Mangelanzeige schriftlich von der Werkstatt bestätigen lassen und der Werkstatt die Möglichkeit auf Nachbesserung geben, da offensichtlich nicht genau genug gearbeitet wurde.
weitere ausführliche Tipps:
https://www.adac.de/infotestrat/reparatur-pflege-und-wartung/werkstatt/werkstatt-maengel/default.aspx
http://www.werkstattcheck.de/mangelhafte_kfz_reparatur.html
Danke für die schnelle Antwort!
Die Werkstatt bietet mir an, die Kosten für den Einbau des Teils (Kondensator), an dem es diesmal liegen soll, zu übernehmen, das Teil selbst (300 €) müsste ich zahlen.
Die Gewährleistung beziehe sich auf die bisher ersetzten Teile der Klimaanlage und an diesen sei kein neuer Mangel aufgetreten.
Ist diese Sichtweise o.k.?
Was ist mit den Kosten für die Teile( Druckschalter und Leitung) die ja Offensichtlich nicht Defekt waren,Wenn der Kondensator(bei Orginalteil) gewechselt wird, da ist die neue Trocknerpatrone schon mit drin aufpassen bei der Rechnung.Und darauf ansprechen wenn Sie Dir die Rechnung(wenn der Trockner mit drauf steht siehst Du ja ob Sie Dich über`n Tisch ziehen wollen) erklären.
Ansonsten schein es i.O.
mfg.
Ja.