Anfrage
sehr geehrte damen und herren.
ich habe ein imbisswagen von deutschland nach spanien ( fuerteventura) überführt. es handelt sich um ein fiat dokato bauja 1992. er ist im besitz eines gültigen tüf und asu sowie allen abnahmen die ein verkauf zulassen. ich habe auch bersitz meine eiführsteuer bezahlt und habe mir für die zulassund ein unternehmen genommen. es handelt sich hierbei um eine einheimiche gestoria. leider wurde die zulassung verweigert. mit der begründun?
1: sie lassen keine wohnwagen zu!
2: das auto (LKW ) sei zu alt.
und in der 3 gestoria sagte mann mir?
3: das fiat dokato nicht zu gelassen werden.
ich bin auf fuerteventura angemeldet und lebe hier seit 2 jahren.
leider kann mir keiner sagen auf welcher gesetzlicher grundlange die zulassung verweiget wird.
ich bitte sie der sache nachzugehen da ich mich nicht einverstanden erklären kann mit dieser behandlung.
ich bitte um auskunft und um übersendung von genauen bestimmungen die diese ablehnung gerechtfertigen. es geht doch nicht an das wir innnerhalb der eu die sicherheit der fahrzeuge ander bewerten.
ich möcht sie auch bitten mir den empfang dieses schreibens zu bestätigen.
für ihre hilfe möchte ich mich schon jezt bedanken.
mfg
peter becker
Das Problem wird sich sicher nur vor Ort lösen lassen.
Ein Besuch bei einem Advokat auf der Insel sollte Klarheit bringen und wenn das Fahrzeug als Imbisswagen mit Konzession genutzt werden soll bleibt einem dieser Gang auch nicht erspart.
In Spanien und speziell auf den Inseln gibt es wohl kreative Auslegungsmöglichkeiten.
Diese sollte der Anwalt auch beherrschen!
Es wird kaum moeglich sein, da von Deutschland aus irgendetwas zu unternehmen.
Wie stellt sich denn die in Anspruch genommene Zulassungsfirma zu der Sache?
Desweiteren ist mir bekannt, dass aelteren Fahrzeugen in so manchen EU Laendern eine Zulassung einfach verweigert wird, anscheinend gehoert Spanien dazu. Es ist, entgegen der landlaeufigen Meinung, keineswegs gewaehrleistet, dass ein Fahrzeug aus einem EU Land den Zulassungebestimmungen eines anderen EU Landes entspricht. Es gibt lediglich EU Richtlinien. Die eigentliche Zulassungsgesetzgebung ist aber nationales Recht.
Was ich mir allerdings auch vorstellen kann, ist, dass der eine oder andere Euro unter der Hand wahre Wunder bewirken kann.
Da der Ducato Baujahr 1992 ist, kann er leider noch keine eu-weit gültige ABE haben (E-Nummer im Fahrzeugbrief) ... folglich fällt er noch nicht unter die seit frühestens 1993 gültige Regelung, dass ein Fahrzeug, das in EINEM EU-Land zugelassen war, in JEDEM anderen EU-Land auch zulassungsfähig ist. (mit evtl. techn. Angleichungen, wie @Bestatter bereits ausführte)
Da wirst Du wahrscheinlich schlechte Karten haben; zumal Dein Ducato offenbar einen Umbau zu einem Imbissswagen darstellt und original so nie vom Band lief.
Du dürftest ja Spanisch sprechen?!
Wie sieht es denn mit einem Ortsansässigen Automobilclub (ähnlich ADAC) aus?
Da müsste man dir evtl. helfen könne oder sich zumindest an einen spezialisierten Anwalt verweisen...
Beste Grüße!
Kein Mensch in Deutschland kann alle Gesetze, Auflagen , Einschränkungen usw aus Spanien kennen! Warum auch, wir haben mit den deutschen Gesetzen genug zu kämpfen. Und natürlich kann jedes Land seine eigenen Gesetze und Bestimmungen beschließen und muß sich nicht nach uns Deutschen richten.
Nur in Spanien direkt kann man Dir eine genaue Antwort, natürlich in und auf Spanisch, geben.
Ob es nun am Alter Deines 16 Jahre alten FIAT DUCATO liegt, oder am Aufbau als Imbisswagen, oder das fehlende COC- Papier oder andere fehlende Dokumente den Ausschlag zur Zulassungsverweigerung bringen, wie sollen wir das in Deutschland wissen.
Vielleicht kann Dir das deutsche Konsulat helfen? Auf jeden Fall kann er Dir sicherlich sagen, warum eine Zulassung in Spanien nicht möglich ist oder Dir einen Rat geben!!!!
MfG
rama
hallo adelfa,
schau dich mal auf dieser seite um, http://www.kfz-ummeldungen.com/index.php?option=com_content&task=view&id=19&Itemid=39
das problem mit der zulassung auf den spanischen inseln ist bei den zulassungsstellen die unter anderem auch ausfuhrkennzeichen vergeben bekannt, oder sollte bekannt sein.
leider kann dir hier auch ein deutsches konsulat nicht wirklich weiterhelfen.
du solltest dich nochmal an deine gestoria wenden, diese können dir bestimmt sagen weshalb dein fahrzeug nicht zugelassen wird.
von ehemaligen kunden weiß ich aber, dass es durchaus möglich ist, dass die zulassung einfach verweigert wird, ohne angabe von gründen. eventuell mußt du dich an einen ortsansässigen rechtsanwalt wenden.