Fällt die Klimaanlage unter die 5-Jahresgarantie?
Hallo,
ich habe folgendes Problem: bei meinem i30cw (Diesel) funktioniert die Klimaanlage nicht. War schon damit in der Werkstatt, die haben die Kühlflüssigkeit ausgetauscht, half aber auch nicht.Ich habe den Wagen im Dez. 2010 gekauft, mit der 5-Jahres-Garantie. Fällt die Klimaanlage auch unter die Garantie?
Wär super, wenn mir jemand antworten könnte!
Ich hatte nämlich den Hyundai-Händler gefragt, zu gucken, ob es ein Garantiefall ist, sie haben aber nur ausgetauscht und berechnet. Bevor ich da nochmal hingehe, wüsste ich gern ,ob ich Anspruch auf die Garantie habe.
Vielen Dank schon mal!!
Da müsste man sich die Garantieunterlagen zum Auto durchlesen, ob die Klimaanlage da mit drunter fällt. Ich nehme aber an schon, da ich damals bei meinem Yaris Bj. 2009 im Jahre 2012 (mit Garantieverlängerung des Herstellers) eine Ausfall der Klimaanlage hatte und hier Klimakondensator und Klimakompressor im Rahmen der Garantie getauscht wurden (Rechnung über 1000 Euro). Klimaanlagenwartung fällt natürlich nicht darunter, etwa wenn zu wenig Klimaanlagengas drin ist aber wenn ein Bauteil defekt sein sollte, müsste die Herstellergarantie greifen, so lange die Garantie noch nicht abgelaufen ist. Also wenn die Klimaanlagenwartung nicht geholfen hat, müssen die nun schon genauer nachforschen ,ob evtl. ein Undichtigkeit oder ein Defekt eines Bauteils der Klimaanlage vorliegt. Evtl. den Hyundai Vertragshändler wechseln, zwecks 2. Meinungseinholung.
Die Garantie greift nur, wenn alle Wartungen/Inspektionen durchgeführt wurden.
Daher wurde wahrscheinlich auch erst das Kühlmittel nachgefüllt, bzw. gewechselt um die Kosten niedrig zu halten.
Sollte kein eigenes Verschulden vorliegen, sollte die Klimareparatur über Garantie laufen, da es sich hierbei nicht um ein Verschleissteil handelt.
Anscheinend ein bekanntes Problem bei Hyundai i30.
http://www.motor-talk.de/forum/i30-klimaanlage-bekanntes-problem-t4650609.html
Du solltest erst einmal sicherstellen was in deinem Garantieschein/-vertrag steht, insbesondere im Hinblick auf erforderliche und nachweisbare Inspektionen bei Hyundai und was fällt unter Garantie und was nicht.
Deine Werkstatt hat nur in einem ersten Schritt den Weg mit geringstem Aufwand gewählt. Dieser war anscheinend für'n Ar***. Also noch mal in die Werkstatt und die sollen es als Garantiefall zwecks Schadensregulierung und Kostenübernahme bei Hyundai anmelden. Mal schauen was so geht. Aber mit Hinblick auf einen bekannten Fehler (siehe meinen Link) sollte es erledigt werden, wenn, dies ist der einzige Haken, du deine Inspektionen brav eingehalten hast.
Bei mir wurde erst vor Kurzem de Kondensator auf Garantie getauscht (da kein Verschleißteil). Seitdem ist alles in Ordnung.