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Zulassung im Ausland

A
anon8784992
October 08, 2008

Ich habe mich von meinem Mann getrennt und bin in die Niederlande verzogen. Mein KFZ, das auf meinen Namen zugelassen ist, habe ich mitgenommen. Zwecks Ummelden in die Niederlande, habe ich meinen mittlerweile Ex-Mann aufgefordert, mir meinen KFZ-Brief auszuhaendigen. Seine Antwort: Den habe ich weggeschmissen (habe ich mittlerweile auch durch seinen Anwalt schriftlich). Das Fahrzeug wurde im Oktober 2007 zwangsstillgelegt wegen fehlender Papiere/Versicherung usw. und steht seitdem unbenutzt herum. Jetzt, nach einem Jahr, wollte ich das Fahrzeug in den Niederlanden neu zulassen. Angeblich, lt. Auskunft vom RDW muss ich die Originalpapiere bzw. Ersatzbrief vorlegen. Ersatzbrief kann ich aber nur mit angemeldeten Wohnsitz und Versicherung in Deutschland beantragen. Das heisst, ich muss hier meinen Job kuendigen, meine Wohnung und nach Deutschland umziehen. Ohne Einkommen eine Wohnung suchen, Versicherung fuer das Auto abschliessen und neuen Brief beantragen. Nach Erhalt des Ersatzbriefes koennte ich dann wieder in die Niederlande ziehen, und dort einen niederlaendischen Brief beantragen.
Spinne ich, oder spinnen unsere Behoerden im Vereinten Europa?
Hat irgendwer eine Loesung fuer dieses Problem?

A
anon18010486
October 08, 2008

Innerhalb der EU genuegt normalerweise ein Eigentumsnachweis, denn die meisten Laender kennen das Konzept des Fahrzeugbriefes ueberhaupt nicht. Ein Schreiben des Anwalts, das bestaetigt, dass Du die Eigentuemerin des Autos bist, muss den Hollaendern genuegen.

A
anon32625740
October 08, 2008

Da würde ich das Beratungsgespräch mit einem Advokat für Verkehrsrecht suchen.
Wenn die Besitzverhältnisse klar geregelt sind, muss eine Neuzulassung in Holland möglich sein.

A
anon35285187
October 08, 2008

Ganz einfache Lösung: Du hast sicher in Deutschland einen Freund, der dir behilflich sein kann und dem du vor allem vertrauen kannst! Mit dem machst du einen Kaufvertrag, so dass er auf dem Papier der Eigentümer ist. Mit dem Kaufvertrag, dem Schreiben vom Anwalt sowie einer eidestattlichen Versicherung, dass du der rechtmässige Eigentümer bist, könnte es klappen, einen neuen Brief in Deutschland zu bekommen. Mit diesem Brief und den anderen Dokumenten (Konformitätszeugnis, HU-Bescheinigung (Niederlande, etc. ) musst du dann zur Zulassungsbehörde in den Niederlanden. Viel Glück.

A
anon18010486
October 08, 2008

Schade, dass es nicht Belgien ist, da wuerde ein Hunderter unter der Hand so manches moeglich machen.