Frage Fahrzeugschein
A
anon10463953
April 10, 2015
Hallo. In meinem FzSchein steht bei Nr. 22 folgendes:
" zul. Ges-Gew.d.Zuges max. 2900Kg*ww. AHK lt. EGTG/ABE Stufe PM 5 ab Tag Erstzul."
was bedeutet das?
Lt. FzSchein darf ich 1350 kg (O.1) ziehen. Und mein technisch zulässiges Gesamtgewicht (F.1) sind 1890kg.
Darf ich dann nur einen Wohnanhänger von 1010 kg ziehen???
A
anon52228709
April 11, 2015
O1 - Technisch zulässige Anhängelast gebremst in kg
F.1 - Technisch zulässige Gesamtmasse in kg
Kannst also bis 1350 kg gebremst ziehen. Der gesamt Zug (Auto und Hänger) darf max. 2900 kg wiegen. So würde ich es interpretieren.
T
Tilly0007
April 11, 2015
Stufe PM 5 ab Tag Erstzul. = bezieht sich auf den Dieselpartikelfilter vorhanden seit Erstzulassung.
und 1.350 kg darf er gebremst ziehen.