Führerscheinentzug mit 1,67 Promille
Hallo liebe Leser,
Ich habe da mal eine Frage und wäre sehr dankbar über hilfreiche Antworten.
Alles geschah am 1.01.2015 um 0:30 Uhr. Wir waren wahrscheinlich wie jeder zur Silvesterparty und ich trank zu viel und war schlecht gelaunt (leider sind meine Erinnerungen ab ca. 21:30Uhr -2:30 Uhr weg).
Mein Männe wusste sich nicht anders zu helfen außer mich Nachhause zu fahren, eigentlich war geplant gewesen das wir da schlafen, aber durch meine Ausraster wollte er nur noch weg. Verständlich leider habe ich jetzt erst gemerkt das ich immer diejenige bin die Streit im Alkohol anfängt. Deshalb habe ich mich psychologische Hilfe geholt und bin in einer Klinik in Behandlung. Durch meine ganzen Probleme habe ich mir das Leben ziemlich schwer gemacht und deren anderer auch - bin so froh das alle so hinter mir stehen.
Aber jetzt zum eigentlichen Problem, so kam es dann schließlich am 01.01.2015 dazu, das wir uns wohl ins Auto setzten und er soll wohl den Rückwärtsgang eingelegt haben und dann kamen wohl schon die netten Polizisten. Er musste pusten, der Wert lag bei 1,7 Promille. Eine spätere Blutentnahme ergab einen Wert von 1,67 Promille.
Wir haben bisher noch nichts bekommen das dauert uns allerdings alles zu lange.
Er ist auch beruflich darauf angewiesen und durch meine Medikamenteneinnahme kann ich ihn ab diese Woche nicht mehr fahren.
Hat jemand von euch irgendein Rat das man den Führerschein bei dieser Situation schneller wieder bekommen kann? Unser Rechtsanwalt hat schon am 15.01. Akteneinsicht angefordert jedoch kam bis jetzt nichts. Doch einmal kam was von der Polizei das Sie es der Staatsanwaltschaft übergeben haben, mehr nicht. Was heißt das jetzt?
Hallo
Ein Anwalt kann evtl. helfen.
Doch der Behörde ist es egal wie es euch trift.
Über 1,1 Promille - 6 Monate Führerscheinentzug - 3 Punkte - Freiheits- oder Geldstrafe bis 3000 Euro- sorry - VORHER - richtig handeln
Schneller wieder bekommen ???
Der ist für mindestens ein Jahr weg und wird frühestens nach einer bestandenen MPU wieder da sein, und die erste Zugangsvoraussetzung zu dieser MPU ist der Nachweis über ein Jahr Abstinenz durch entsprechende Laborgutachten.
Ohne MPU wird es die Fahrerlaubnis frühestens in 15 Jahren wieder geben.
Der schnellste Weg ist
die sofortige und absolute Abstinenz,
etwa 6 Wochen nach dem letzten Alk-Konsum bei seinem Hausarzt einen Vortest machen zu lassen, ob der Urin so weit sauber ist, dass man mit Abstinenznachweisen beginnen kann
(kann bis zu 3 Monate dauern, bis alles raus ist, kommt auf das vorhergehende Kosumverhalten an, aber wer mit 1,6 Promille noch halbwegs ein Fahrzeug bedienen kann, der muss schon vorher gut geübt haben.)
sofern der Vortest in Ordnung war, einen Screening-Vertrag mit einem dafür zugelassenen Labor abzuschließen (Listen bei der Fahrerlabnisbehörde erhältlich)
sofort eine MPU-Vorbereitung zu beginnen, muss keine kostenpflichtiger Kurs sein, es reicht vollkommen mittels Hilfe eines entsprechenden Internetforums durchzuziehen (zB. Verkehrsportal.de)
Achso, Anwalt braucht man nicht, der kostet nur Geld und kann nichts verändern.
Es zählt einzig der Promillewert, ab 1,1 Promille ist das eine Straftat mit Tagessätzen und Fahrerlaubnisentzug unausweichlich, ab 1,6 ist dann die MPU mit Abstinenzanachweisen über 12 Monate zwingend.
Ob jetzt die Sperrfrist 6 oder 12 Monate beträgt, ist vollkommen unerheblich, da ohne 12 Monate Abstinenznachweis ohnehin keine MPU zu bestehen ist.
Die Flensburger Punkte sind auch vollkommen uninteressant, die kommen zwar auf die Fahrerlaubnis drauf, allerdings wandert die Fahrerlaubnis in den Schredder und somit sind die Punkte auch gleich wieder weg.
Die Strafe wird irgendwo zwischen 30 und 45 Tagessätzen liegen, also 1-1,5 Netto-Monatsgehälter und ob ein Anwalt das nun um 5 Tagessätze reduzieren könnte, ist einerseits stark zweifelhaft; andererseits beträgt dessen Honorar um die 1.700 Euro und ob sich das dann aus rein wirtschaftlicher Sicht rechnet, eher nicht.
Und da Du den Anwalt noch angefügt hast:
Kann es sein, dass es sich bei diesem Anwalt nicht unbedingt um einen ausgewiesenen "Fachanwalt für Verkehrsrecht" handelt?
Der sollte doch die Abläufe genau kennen, Euch diese im Detail schon im Vorgespräch erklären können und dass eine Einsichstaufforderung zu dem Zeitpunkt so sinnvoll ist, wie im April ein Wunschzettel an den Weihnachtsmann.
Mal abgesehen davon, dass ab 1,6 Promille die Vorgaben so eindeutig, zwingend und unausweichlich sind, dass deutlich ist, wo ein "schnell" jetzt notwendig ist:
Umorganisieren des bisherigen Tagesablauf in eine für lange Zeit funktionierende Version ohne eine Fahrerlaubnis.
Und wo ein "schnell" ohne jede Notwendigkeit ist:
Beim Strafbefehl, denn ob der gestern gekommen ist oder erst im Juli kommen wird, ist unerheblich. Der Zeitraum des vorläufigen Entzugs wird auf die Sperrfrist im Urteil angerechnet, somit bleibt die Gesamtzeit gleich.
Am Fahrerlaubnisentzug (ab 1,1 Promille), an der Höhe der Geldstrafe (abhängig vom Promillewert und den Tatumständen) und an der MPU inkl. Abstinenzeitraums (ab 1,6 Promille) wird sich ebensowenig etwas verändern.