Habe Privat ein Auto gekauft
Habe ein Auto gekauft laut aussagen des Verkäufers hat das Auto erst 206000km gelaufen er mußte aber den Tacho wechseln da er Kaputt war und hat sich ein vom Schrot besorgt mit ein Km stand von 456000km hat mir aber im kaufvertrag bestätigt das er erst 206000km gelaufen ist habe jetzt in der Werkstadt erfahren das das nicht stimmt und der kilometersand echt ist also 456000km was kann ich da machen
Das wäre dann arglistige Täuschung. Verkäufer kontaktieren und Kaufvertrag rückgängig machen.
Dieser zahlt dann auch die Zulassungskosten und die weiteren Kosten die angefallen sind.
Wenn er damit nicht einverstanden ist Anwalt einschalten.
Vorher aber von der Werkstatt schriftlich bestätigen lassen das die 406000 km korrekt sind.
Ja danke er würde in ja zurücknehmen zum Verkaufspreis habe aber in der zeit ca. 600euro rein gesteckt wie neue Bremsen komplett neu TÜV aufbereitung innen wie Aussen und dann noch ein Paar kleinigkeiten das will er aber nicht bezahlen
Da es sich hier nicht nur um arglistige Täuschung handelt sondern Betrug sollte man Anzeige erstatten.
Er muss gewusst haben das die KM Angaben nicht stimmen. Zudem hat er Ihnen dieses schriftlich bestätigt.
Ihm bleibt eigentlich nichts anderes übrig als alles zu bezahlen.
Wenn er dann immer noch nicht zahlen will würde ich zur Polizei gehen und Anzeige erstatten.
Anschließend den Anwalt !
Nicht vorher zum Anwalt um eine Korrespondenz mit dem Verkäufer zu führen. Sind nur zusätzliche Kosten. Hier sollte man Härte zeigen und sich auf kein langes Rumgeplänkel einlassen.
Vielleicht knickt er ja ein und merkt das er einen großen Fehler gemacht hat und zahlt alles freiwillig.
Ansonsten steht dann in seinem polizeilichen Führungszeugnis das er wg. Betrugs vorbestraft ist. Will er das ?
Vielleicht ist dieses aber auch eine Masche von ihm und ist nicht das erste mal.
Danke werde heute zur Polizei gehen und mal nachfragen
Kann ich Ihnen auch nur empfehlen. Ist der beste Schritt dieses zu machen. Kaufvertrag und Sonstiges gleich mitnehmen. Vielleicht ist er ja dort schon bekannt.
Polizei ist unfug.
Hier liegt zu 99,98% kein strafrechtlicher Betrug vor, und in den 0,2 Promille in denen er vor liegt, ist der kaum nachweisbar.
Betrug ist kein Bauchgefühl, sondern eine strafrechtlich sehr genau definierte Angelegenheit. Von den vier zu erfüllenden Tatbestandsmerkmalen fehlt mindestens einer und damit fällt der strafrechtliche Betrug raus.
Man sollte sich auch eine Betrugsanzeige verkneifen, macht nur Arbeit und kann ganz überraschend komplett nach hinten los gehen.
Ändert aber nichts am zivilrechtlichen Anspruch auf Rückgabe wegen der sogenannten "arglistigen Täuschung".
Hier muss der gezahlte Kaufpreis erstattet werden, plus sämtliche Kosten, die "üblich" sind.
Darunter fallen zB. die Gebühren für die Zulassung und die Kosten für die Kennzeichenanfertigung. Weiterhin auch Reparaturrechnungen, sofern sie zur üblichen Nutzung gehören.
Das sind zB. sämtliche Verschleißreparaturen wie Bremse, Auspuff oder auch neue Bereifung oder Ölwechsel, sofern diese notwendig waren. Oder auch Gebühren für die HU ("TÜV"), sofern der Termin gegeben war.
Strittig könnte hier sowas wie Kosten für eine Inspektion sein. Die Frage ist dabei, ob es "üblich" ist, dass ein rund 13 Jahre altes Fahrzeug mit über 200.000 Kilometer Laufleistung noch zu einer Regelinspektion in einer Vertragswerkstatt gebracht wird, oder doch nur dann eine Werkstatt sieht, wenn etwas defekt ist, vielleicht maximal eine "Urlaubsdurchsicht" oder vergleichbar sieht.
Nicht erstattet werden Dinge, die ohne jede technische Notwendigkeit investiert wurden: Gummimatten, neue Alu-Felgen, Schonbezüge, besseres Radio, Navi, ...
Selbst Dinge, die für den Käufer zwingend notwendig sind, zB. ein behindertengerechter Umbau, fallen nicht unter die "üblichen Pflichten", die der Verkäufer unter objektiver Betrachtung hätte ausführen müssen, wenn er das Fahrzeug nicht verkauft, sondern selbst genutzt hätte.
In Gegenrechnung kann allerdings auch eine Nutzungserstattung durch den Verkäufer verlangt werden. Immerhin wurde das Fahrzeug durch den Käufer genutzt und diese Nutzung ist zu erstatten.
Üblicherweise sind das bei Neu- oder neuwertigen Fahrzeugen knapp 1% des Kaufpreises je 1.000 Kilometer Nutzung.
Aufgrund des Fahrzeugalters und der Laufleistung dürfte diese Pauschalberechnung nicht möglich sein. Hier sollte man sich auf einen für beide Seiten angemessenen Betrag einigen.
(Die vom Käufer keine "Strafpauschale" beinhalten sollte, das kann voll nach hinten los gehen. So voll, dass der Käufer sämtliche Ansprüche zB. den auf Rückgabe komplett verlieren kann.)
Ja, ne ist klar. Kein Betrug. Hallo ????
Der Verkäufer sagt er hat einen anderen Tacho eingebaut und Fahrzeug hat nur 206.000 km gelaufen.
Das war doch gelogen. Kein neuer Tacho sondern tatsächlich über 400.000 km gelaufen.
Zudem hat er dem Käufer dieses auch noch schriftlich bestätigt.
Also wenn das kein Betrug ist ! Arglistige Täuschung auf jeden Fall. Aber das was hier passierte ist ganz klar Betrug.
Ach ja hatte vergessen und nachweisbar ist es ja auch noch.
Vielen Dank aber jetzt habe ich noch mehr Angst das ich keine schanze habe Überhaubt etwas wieder zu bekommen