Haftung bei Mängeln
Hallo habe einen 16 Jahre alten PKW verkauft,habe alle Mängel so gut ich konnte beschrieben,nach der Probefahrt sagte der Käufer ,Er meint die Radlager seien wohl kaputt,davon wußte ich nichts,habe Geräusche auf die Winterreifen bezogen.Auto sollte eigentlich noch 200 Euro kosten hat TÜV bis 6.2015.Habe mich dann auf 180 Euro runterhandeln lassen,und Sommerreifen auf Felgen gabs auch noch dazu.Habe im Kaufvertrag geschrieben,Gekauft wie besehen bekannte Mängel wie in de Anzeige aufgeführt,keine weiteren Mängel bekannt,Privatverkauf ohne Garantie.Jetzt kommt der Käufer und will sich gütlich einigen,da Er sagt die Lager seien gefettet gewesen und deshalb hätte ich wissen müssen das sie kapputt sind.Will nun 80 Euro haben für die Reperatur.Wußte nichts von den Lagern,kann Er mich belangen?
Ich würd das einfach ignorieren. Bei dem Preis, Alter und Kilometerstand und nach einer Besichtigung und Probefahrt, wird der garnix erreichen können.
Hallo Danke für die Antwort,muß hinzufügen,das der Wagen das letzte Mal im September/Oktober 2013zum Reifenwechsel in der Werkstatt war,danach haben wir nur noch mal nach dem Boden geschaut,da war nichts dran.Der Käufer meint das Fetten der Lager sei vor kurzer Zeit gemacht worden,und wir wüßten davon,wir hätten Ihn getäuscht.Haben nach Bestem Gewissen unsere Aussage gemacht,da die hinteren Reifen schon älter waren,Forderreifen sind erst 1 Jahr alt und haben daher angenommen es sind die alten Reifen,soll ich dem Käufer antworten und dies nochmals so schreiben,möchte keinen Ärger,sehe aber auch nicht ein jetzt noch nachträglich Geld zurückzugeben,da ich ja nicht wußte das die Lager defekt sind,sein Freund der anwesend war meinte es könnten die Lager sein,habe dann auch noch gesagt ist halt kein neues Auto,und Sie müssen Ihn ja auch nicht kaufen.Besichtigung u.Probefahrt war am 1.2.Abholung 2.2. und die Mail wegen der Täuschung kam am 6.2.Bin aber doch sehr verunsichert wegen der Drohung das ich in Haftung genommen werden kann.Und wir uns friedlich einigen sollen.Hoffe ich habe nicht zu weit ausgeholt,aber bin wirklich beunruhigt,kann ja nicht beweisen das wir nichts von den Lagern wußten bezw.das wir den Wagen nicht vor kurzem in einer Werkstatt hatten sondern zuletzt 2013.
Vielen Dank für die Geduld und hoffe auf eine weitere Antwort.
Nein weil er durch seine Unterschrift im Kaufvertrag mit der Klausel "Gekauft wie besehen bekannte Mängel wie in de Anzeige aufgeführt,keine weiteren Mängel bekannt,Privatverkauf ohne Garantie" den Kauf wie gesehen und probegefahren so akzeptiert hat. Die defekten Radlager hätte er also schon vor dem Kauf bei der Probefahrt bemerken müssen und sie sind ja schließlich auch kein Fachmann der sich mit so etwas auskennt.
Vermutlich versucht er das Auto zum Nulltarif zu bekommen und versucht es nun auf die Masche noch etwas für den paar Euro Kaufpreis herauszuholen.
Regress kann er nicht fordern, da er das Auto wie gesehen und probegefahren und begutachtet mit der gegenseitigen Willenserklärung so gekauft hat. Mängel die im Nachhinein also noch erkannt werden sind dann seine Sache.
Danke für die Antwort.Er hat ja schon vor dem Kauf ,die Annahme gehabt es könnten die Lager sein,und wir haben Ihm nur gesagt das wir das Geräusch auf die Reifen beziehen,und von den Lagern nichts wissen.Er hat den Wagen dann ja auch so gekauft.Er beruft sich darauf das wir ja ein paarmal gesagt hätten,wir vermuten das es die Reifen sind.Er hat ja anscheinend den Mängel schon vor dem Kauf vermutet und beruft sich jetzt darauf das wir gesagt haben wir nehmen an das es die Reifen sind,von den Lagern ist uns nichts bekannt.Deshalb hätte er dann den Wagen gekauft.Das wäre eine Täuschung unsererseits und dafür müßten wir haften.
Kann Er da wirklich nichts mehr machen?
Einfach ignorieren.
Locker bleiben......
wer für 180 € ein Auto kauft, kauft das Risiko des Totalverlustes mit.
Das ist den Käufern bei den Summen bekannt.
Bei dem Kaufvertrag hat der Käufer keine Chance.
Kein Geld rausrücken, rechtlich bekommt er es auch nicht.