Zulassung Importfahrzeug ohne Abgasdaten
Ich habe in Tunesien gearbeitet und mir dort einen Vw T 5 gekauft, der trotz des Alters in sehr gutem Zustand ist.
Demnächst will ich das Fahrzeug in Deutschland anmelden und habe mich bei TÜV und Hersteller erkundigt nachdem aufgefallen ist, dass keine EU- Übereinstimmungsbescheinigung vorhanden ist.
Das ganze entwickelt sich zu einer Komödie:
Der wg. Einzelabnahme befragte TÜV verweist an die Datenstelle des TÜV. Diese Datenstelle hat keine Daten und verweist an den Herstellen. Volkswagen teilt mit, dass keine Daten vorhanden sind und das Fahrzeug daher nicht in Europa zugelassen werden kann.
Das kann ich kaum glauben. Augenscheinlich hat das Fahrzeug einen Diesel- KAT und es ist nicht ersichtlich, dass die Abgasdaten schlechter sein sollen.
Von daher vermute ich Verarschung. Was kann ich noch tun ? Kann ich den Tüv dazu zwingen eine Einzelabnahme aufgrund Abgasmessung und Auslesen von Daten des Steuergerätes vorzunehmen? Dabei bin ich mir sicher, dass VW die Daten hat.
Vielen Dank für jeden Hinweis.
Norbert
Natürlich hat VW Daten, nur keine, die die Anforderungen aus §13 EG-FGV (Fahrzeuge ohne EG-Typgenehmigung aus Nicht-EU-Staaten importiert) positiv bestätigen.
Es ist auch keine Seltenheit, dass Fahrzeuge für andere Gegenden eine andere, billigere Abgastechnik verbaut haben, als sie für die EU vorgeschrieben ist. Und daher auch nicht ohne Grund, dass man vor dem Import sich kundig macht, ob das Fahrzeug überhaupt zulassungsfähig ist.
Abgasmessung reicht nicht, hier geht es nicht um die AU sondern um die Euro-Klassifizierung. Technisch möglich wäre die, allerdings kostet die einen gut 4-stelligen Betrag und wird mit aller Voraussicht negativ im Sinne einer Zulassungsfähigkeit enden.
VW weiß schon, was sie verbaut haben und kennt sich auch mit den EU-Abgasrichtlinien aus. Wenn sie anhand ihrer verbauten Technik kein EU-Datenblatt haben, dann wird das mit großer Wahrscheinlichkeit eben diesen technischen Hintergrund haben.
Frag doch mal bei der Dekra nach, vielleicht haben die in ihrer Datenbank etwas positives zu dem Fahrzeug:
http://www.dekra.de/de/1447
Was mir noch eingefallen ist, frage bei der Erlaubnisbehörde nach einer eventuellen Ausnahmegenehmigung für Umzugsgut.
Aber auch beachten, dass eine derartige Genehmigung personenbezogen ist, Ein Weiterverkauf praktisch unmöglich macht und es u.U. auch Probleme bei eventuellen Ersatzteilen geben könnte, die landesspezifisch sind.