TÜV und AU - Ticket trotz Mängelbericht?
Kenne ich auch eher von Anhängern die wenig benutzt werden, die werden gern mal ein paar Jahre vergessen....
Folgendes Problem: Mein Auto stand ein Jahr. TÜV/AU 13 Monate abgelaufen, Erster Anlauf hat nicht geklappt - Mängelbericht. AU konnte nicht gemacht werden, da der Prüfer meinte, die AU-Prozedur würde bei einem länger stehenden Diesel (Smart cdi)den Motor zerstören. Ich müsste ihn erst wieder einfahren. Das ist nach seiner Meinung polizeilich auch OK, wenn ich den Mängelbericht dabeihabe. Ist das rechtlich tatsächlich so oder bin ich auf das Wohlwollen des einzelnen Beamten bei einer Kontrolle angewiesen? Und was ist beim Parken auf der Straße? Die Strafen bei 13 Monaten TÜV/AU-Überziehung müssen horrormäßig sein, würden mich wahrscheinlich in den Bankrott treiben. Kann mir jemand helfen?
nach meiner Meinung gilt das nur für max. 4 Wochen!
Aber Probleme kannst Du schon bekommen, denn der nette Beamte sieht ja Deinen Mängelbericht nicht, wenn Dein Auto am Straßenrand steht. Also mußt Du dann den Mängelbericht in der Dienststelle sicherlich vorlegen.
MfG
rama
Nur der Mängelbericht berechtigt Dich nicht zum weiterfahren.
Stell Dir vor an Deinem Wagen wären Reparaturen für 2000,-Euro nötig um die Plakette zu bekommen.
Statt zu reparieren fährst Du alle 4 Wochen zum TÜV und läßt den Wagen durchfallen damit Du einen neuen Mängelbericht bekommst.
1xTÜV ca. 50,-Euro x 24 Monate sind 1200,-Euro und damit billiger.
Deswegen darfst Du das nicht.
Ich bin immer wieder erstaunt, was für einen horrenden Unsinn die 'Fachleute' vom TÜV absondern können. War das lediglich ein Prüfer, oder ein Ingenieur? Ich würde mir mal den Dienststellenleiter zur Brust nehmen.
Hast Du den Smart etwa 12 Monate mit weiter laufender Zulassung und Versicherung in der Gegend rum stehen lassen??!! ... DA hast Du bestimmt zu viel Geld ..
... denn mit ungültiger HU- und/oder AU-Plakette hättest Du den Wagen gar nicht erst wieder zugelassen bekommen.
Bei Ablauf des TÜV und der AU hättest Du damals schon die Prüfung durchführen lassen müssen; es glaubt Dir im Zweifelsfall kein Mensch, dass Du in der Zwischenzeit das Fahrzeug nicht bewegt hast.
Um den Wagen momentan legal zu betreiben, benötigst Du ein Kurzzeitkennzeichen; Alles Andere gibt ein saftiges Bußgeld und Punkte.
Irgendwie habbich eh' den Eindruck, dass es sich u.A. wegen vorgenannter Argumente hier um einen Fakethread handelt.
Das mit dem Einfahren ist schlichtweg Quatsch.
Was für einen Mängelbericht.
Bis auf die AU alles in Ordnung oder sonst noch Mängel an dem Ding?
Zum Beseitigen der Mängel hat man ab dem Ausstellen 4 Wochen Zeit. In der Zeit kann natürlich mit dem Ding gefahren werden, wie auch mit jedem Auto mit Mängeln.
Wenn sich bei einem Tüvbesuch herausstellt, dass das Fahrzeug solch gravierende Mängel aufweist, das es nicht mehr bewegt werden darf, wird es an Ort und Stelle vom Tüvprüfer "stillgelegt" und darf nur noch mit dem Trailer abgeholt werden.
Für alle Anderen gilt die 4 Wochen Regelung, auch wenn der freundliche Werkstattleiter etwas anderes behauptet.
So etwas kann man sich nicht ausdenken.
Und so ein A380 Bremsklotz kostet doch nichts an Steuern und Versicherung.
Hab graden nen TÜV-Prüfer im Haus, Dipl.Ing.
Der sagt das der TÜV nicht überzogen werden darf.
Eine zwischenzeitlich durchgeführte HU ändert nichts daran.
Es ist jedem Halter zuzumuten sich rechtzeitig darum zu kümmern.
Man kann dann nur aufs "Auge zudrücken" der Polizeibeamten hoffen.
Hab nochmal genau nachgelesen.
Also, die Gültigkeit der Plakette verlängert sich bei nicht bestandener HU um einen Monat.
Allerdings nur ab Ablaufdatum der Plakette und nicht irgendwann später.
Also HU fällig 10/08
Vorgeführt 10/08 und nicht bestanden.
Gültigkeit verlängert bis 11/08.
Alles andere, also spätere Prüfungen führen zu keiner Verlängerung!
Ist ja auch logisch, wenn Du nach 8 Monaten erst zum Tüv fährst und dann durchfällst bist Du ja mindestens 7 Monate ohne TÜV rumgefahren
Quelle: http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#29
Laß Dir nicht einreden das das legal ist damit zu fahren, kann teuer werden. Siehe Auszug aus dem Bußgeldkatalog:
Als Halter Fahrzeug zur Haupt- oder Zwischenuntersuchung nicht angemeldet oder vorgeführt; bei einer Überschreitung des Anmelde- oder Vorführtermins von
mehr als zwei bis zu vier Monaten 15,- EUR
vier bis acht Monaten 25,- EUR
mehr als acht Monaten 40,- EUR, 2 Punkte
Es soll aber Bundesländer geben, wo die Gültigkeit der Plakette ab dem Monat des Vorführens gilt.
Allerdings bei 13 Monaten, den Versuch ab ich jetzt noch nicht gestartet.
Aber ist schon toll,...so eine Frage. Der hat das kleine Ding bestimmt irgendwo abgestellt und erst nach 13 Monaten wiedergefunden...
Hey Leute! Die Geschichte ist echt wahr. Habe noch einen 2. Wagen (Transporter, Geschäftsfahrzeug). Bin als Kleinunternehmer in Sachen Transporte und Dienstleistungen unterwegs, verdiene mehr schlecht als recht. Im letzten Jahr war ich notwendigerweise mit dem Großen unterwegs, weil ich immer irgendeinen Klöterkleinauftrag hatte. Ich hatte entweder keine Zeit oder kein Geld, den Smartie zu tüven. So geht die Zeit ins Land.....Reparatur Smart (alles, was ich nicht selbst machen konnte) kostet mich immer noch satte 500 Kracher, die ich mir leihen muß. Nach verschiedenen Gesprächen und den Antworten aus diesem Forum habe ich mich, da ich nicht kriminell bin und eigentlich versuche, mich an die Regeln zu halten, zu folgender, eigentlich völlig schwachsinnigen Lösung entschlossen:
a) Für einen Tag trotz bestehender Versicherung rote Kennzeichen holen, Smart auf der Autobahn einfahren und
b)am Tage des Reparaturtermins zur Sicherheit noch eine zusätzliche Deckungskarte von meiner Versicherung mitnehmen, wieder trotz bestehender Versicherung! Dann endlich mit TÜV und AU fahren!
Deutschlands Bürokratiedünnsinn geht mir echt immer mehr auf die Nerven. Auf jeden Fall werde ich mich nicht auf die Gutmütigkeit irgendwelcher Beamten verlassen.
Vielen Dank für die gegebenen Antworten an Alle!
Plan a halte ich, wenn es nur um die Fahrt zum TÜV geht, für übertrieben, aber sicher.
Plan b ist völlig unnötig, da jedes Auto über die rote Nummer versichert ist.
Zu Deiner Info:
Erst einmal vielen Dank für Deine Rückmeldung. Der Wagen hat noch folgende Mängel:
a)Ein Traggelenk vorne hat Spiel (Verschleiß, wusste ich nicht, kann passieren!)
b) Rostige Bremsscheiben vorne (war klar, Bremsscheiben waren aber noch relativ neu, den Rost wollte ich eigentlich nach dem TÜV nach und nach wegbremsen, Bremswirkung völlig OK)
c) Lampe vorne rechts zu tief eingestellt, ist beim SMART etwas problematisch, das selbst zu machen (Lies doch mal meinen SMART- Erfahrungsbericht).
Mit freundlichen Grüßen,
JustaDriver
Stimmt! Problem: Ich wollte mir ursprünglich nur für einen Tag am Wochenende rote Nummern holen, um ein paar Hundert Kilometer zum Einfahren auf der Autobahn abreissen. Wusste noch nicht, dass es inzwischen nur noch Kurzzeitkennzeichen für 5 Tage mit einem eigens dafür angefertigten Nummernschild gibt (Das halte ich übrigens für totale Abzocke (Insgesamt 101,50) und ökologischen Wahnsinn (Ich darf die Schilder hinterher entsorgen!)). Aber ich werde dann den SMART innerhalb dieser Spanne auf den Werkstatt-Parklatz stellen, ein paar Tage früher als geplant, und auf die Deckungskarte verzichten. Vielen Dank MOAS für die ausführlichen rechtlichen Hinweise und Tips! Sehr hilfreich!
hallo justa driver,
wenn du vom tüv prüfer einen mängelbericht hast, dann steht dort auch drauf bis wann du die mängel zu beseitigen hast.
solange du steuer und kfz versicherung für deinen pkw bezahlst bist du mit dem mängelbericht zunächst auf der sicheren seite.
erst wenn die mängelbeseitigungsfrist verstrichen ist und dein fahrzeug nicht vom tüv prüfer abgenommen wurde hast du ein problem.
zur sicherheit kannst du dein zuständiges straßenverkehrsamt bzw. zulassungsbehörde kontaktieren.
Völlig falsch.
Aber lies selber nach wenn Du anderen nicht glaubst:
http://www.stvzo.de/stvzo/B1.htm#29