Problem mit Händler
Moin,
Habe vor 3 Monaten nen renault megane grandtour (1.5l DCi) bei nem gebrauchtwagenhändler gekauft und war bisher zufrieden.
Mittwoch sprang dann unvermittelt die Öllampe an, worauf ich den Wagen direkt abgestellt habe. ADAC hat mich dann in die werkstatt gebracht, wo festgestellt wurde, dass der ölfilter ab, bzw nicht mehr richtig drauf war. (Ölfilter ist wohlgemerkt beim Kauf vom Händler erneuert worden und Öl aufgefüllt worden.) die Werkstatt hat dann neuen ölfilter verbaut und neues Öl eingefüllt.
Am Tag drauf bin ich mit dem Wagen wieder los und nach ca 40 km plötzlich Leistungsverlust beim Motor. Hab den Wagen abgeszellt, motorraum auf Rauchentwicklung oder ähnliches gevheckt und Motor nochmal gestartet. Da ging's woeder aber nach ca 1 km wieder Leistungeverlust. Hab
Mich dann wieder vom adac abgeschleppen lassen und den Händler informiert, dass da scheinbar mehr dran war.
Der vermutet jetzt dass der Turbolader festsitzt.
Da ich wenig bis keine Ahnung von Autos habe würde ich hier gerne um eine Einschätzung bitten. Wie dramatisch ist der Schaden? Greift da wohl die Gewährleistung?
Turbotod durch Mangelschmierung, das kann tatsächlich sein. Diese Symptome habe ich bei einem 1.6er Citroen genau so gesehen.Ob da die Gewährleistung greift, wage ich zu bezweifeln. Viel Glück!
Nicht? Ich meine son ölfilter fallt in der Regel ja nicht einfach ab bzw wird lose. Da im checkheft sogar eingetragen wurde, dass die das vor
3 Monaten Gemacht haben, liegt doch in der Regel nahe, dass da was schief gegangen ist...
Wie teuer ist son spass denn?
Hast du den Wagen vom Gebrauchtwagenhändler mit irgend einer Garantie gekauft ? Die Arbeiten die er vor der Auslieferung gemacht hat stehen die auf deinem Kaufvertrag, an sonnsten hätte ich das Gefühl du hast mit Zitronen gehandelt.
Jap gebrauchtwagenhandler ohne Garantie. Ölfilterwechsel steht sowohl auf Rechnung als auch im checkheft jeweils mit Datum
Da würde ich doch sagen das hier eine Werkstattgarantie greifen muss. Da ja wie du schreibst alles da ist Scheckheft und Rechnung.
Ist die werkstattgarantie denn obligatorisch? Denn im Kaufvertrag kst keine Garantie enthalten...
Für mein Verständnis ist der Hergang auch logisch: ölfilter defekt oder falsch montiert - Filter geht dann ab - fehlende Schmierung - Schaden am Motor.
Der wird wohl jetzt nach Gründen suchen, warum der Hergang nicht so passt.
Jeder Gebrauchtwagen, der in Deutschland von einem gewerblichen Händler, der als VERKÄUFER explizit im Kaufvertrag aufgeführt ist, NICHT aber dessen Verkäufe im (Privat)Kundenauftrag genießt eine einjährige gesetzlich vorgeschriebenn Anspruch aus Sachmängelhaftung des Händlers; eine Gebrauchtwagengarantie ist was Anderes, da werden bestimmte, vertraglich genau festgelegte Baugruppen zu festgelegten Bedingungen in Form einer kostenpflichtigen Garantieversicherung gegen Risiken abgesichert.
Den Glück ist, dass im ersten halben Jahr die Umkehr der Beweispflicht gilt; d.h., der Händler müsste Dir nachweisen, dass der jetzt beanstandete Fehler bei Fahrzeugübergabe noch nicht vorlag; ansonsten wird angenommen, dass der Fehler scon b ei Fahrzeugübergabe bestand.
Was ich nicht einschätzen kann, ist die rechtliche Situation, die durch die zwischenzeitliche Mängelbeseitigung des losen Ölfilters eingetreten ist, die Du ja wahrscheinlich von einer ANDEREN Werkstatt als Der des Händlers hast ausführen lassen.
Normaler Weise muss nämlich ZUERST dem Händler (Verkäufer) Gelegenheit gegeben werden, das Fahrzeug auf seine Kosten instand setzen zu können, ansonsten ist er aus ALLER HAFTUNG ein für allemal entlassen. Rechtlich korrekt hättest Du also das Auto nach dem ersten Aufleuchten der roten Ölkontrollleuchte direkt zum verkaufenden Händler schleppen bzw. das Auto von Diesem am Schadenort abholen lassen und nicht zur nächstgelegenen Werkstatt eines Dritten.
In so fern KÖNNTEST Du Dir damit ins eigene Knie geschossen hab en, was die Übernahme der Reparaturkosten anbelangt.
Ab er wie gesagt; informier' Dich da mal rec htlich genauer, FALLS der Verkäufer in Bezug auf seine Sachmängelhaftung jetzt Mucken macht.
Viiiel Erfolg !
alle-verfügbaren-Daumen-drück
Ja, genau auf deinem stand bin ich auch Anwalt sagt: abwarten und Tee trinken.
Händler hat in zig Telefonaten allerdings bisher gesagt dass die Zwischenzeitlicje Reparatur ok war und nicht beanstandet.
Hoffen wir das beste!
Vielen Dank!
Renault gibt 2 Jahre Garantie, also 2 Jahre zu spät.
... er meinte wohl die EINjährige Sachmängelhaftung des (Gebrauchtwagen)Verkäufers.
Die Begriffe "(Werks)Garantie", "Garantieversicherung", "Gewährleistung" und "Sachmängelhaftung" werden immer wieder gerne verwechselt. oO