Preiszusage per email für meinen gebrauchten
Hallo,
ich wollte mir bei einem Autohändler ein gebrauchtes Fahrzeug kaufen und diesem mein gebrauchtes Fahrzeug verkaufen.
Vom angestellten Verkäufer wurde mein Auto bewertet und mir der Ankaufspreis per Mail genannt.
Nachdem ich mir aus deren Fahrzeugpool ein Auto ausgesucht hatte kam es zum Termin mit dem Verkäufer um An- bzw. Verkauf zu besiegeln. Hierbei teilte mir der Verkäufer mit, dass er von seinem Chef die Anweisung bekam, für mein Fahrzeug € 2.000 weniger zu bieten als vorher schriftlich zugesagt war.
Ist das rechtlich ok oder ist der genannte Ankaufspreis für den Verkäufer verbindlich?
Vielen Dank
Dann würde ich stante pede mal vom Hof tigern; mal sehen, was er Dir dann an "nachgebessertem" Angebot nachruft ^^
Es ist eine beliebte Masche von GebrauchtwagenFuzzis, Kaufinteressenten erst mal mit verlockenden Angeboten auf den Hof zu locken ... und dann das anzukaufende Auto schlecht zu reden und daraufhin den Preis drücken zu wollen; teils ohne es vorher genauer gecheckt zu haben.
Allerdings: FALLS Du so blauäugig warst und dem Verkäufer den unverbindlich angebotenen Ankaufspreis zu glauben, ohne dass Dieser das Auto vorher weder geprüft noch überhaupt gesehen zu haben, bist Du selbst mitverantwortlich, dass Du jetzt evtl. eine Metzgerfahrt gemacht hast.
Verbindlich wird der Ankauf und damit auch der Ankaufpreis erst mit Unterzeichnung des Ankaufvertrages mit dem Händler; hast DU VORAB schon einen Kaufvertrag für ein dort aus dem Fahrzeugpool ausgesuchtes "neues" (gebrauchtes) Fahrzeug unterschrieben?!: Pech gehabt und unter "Lehrgeldzahlung" verbuchen.
Der Zeitwert ihres Autos ist entscheidend. Den kann man z.B. über wirkaufendeinauto.de dat.de oder schwacke.de erfragen. Außerdem kann man sich über verschiedene online-Autobörsen kundig machen, wieviel ihr Auto noch Wert ist (Marktwert). Ist das Angebot des Händlers zu niedrig, würde ich erstmal die Finger davon lassen, da dieser wahrscheinlich niedrige Kosten (EKP) und hohen Gewinn (VKP-EKP) anstrebt. Aber das ist natürlich ihre Angelegenheit.
Da viele Details fehlen und eine Rechtsberatung weder zulässig, noch überhaupt im Ansatz machbar sind, sollte man einen Fachanwalt für eine Erstberatung zu dem Thema aufsuchen.