Schwerbehinderung
Ab welchem Grad der Behinderung wird man von der Plakettenpflicht befreit (Grad der Behinderung mit G)
Ausgenommen von der Plakettenpflicht sind u.A.:
[Zitat]
... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und in ihrem Schwerbehindertenausweis die Merkzeichen "aG", "H" oder "Bl" haben, ...
[/Zitat]
Quelle:
http://tuev-nord.feinstaubplakette.de/faq.php#ausnahmegen
Zitat: "... Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren, die ... hilflos oder blind sind..."
Also die Mehrheit?
Deshalb sind auch immer sämtliche Behindertenparkplätze belegt!
Ach, diiie Brüder sind das immer?!
Der Grad der Behinderung (GdB) in Prozent spielt bei der Befreiung von der Plakettenpflicht keine Rolle!
Es kommt ausschließlich auf die vorhandenen Merkzeichen an.
Da sind die Mindestvoraussetzungen:
"aG", "H" oder "Bl"
Ein einfaches "G" ist also nicht ausreichend für die Befreiung von der Umweltplakette!
Alles liebe,
Blecky