Einspritzpumpe/Steuergerät defekt
Hallo, bei meinem Zafira A 2.0 TDI ist ein Kurzschluß am Steuergerat der Einspritzpumpe. Laut meinem Schrauber kostet so ein Teil € 2600 und muß in der Opel-Werkstatt programmiert werden.
Im Internet gäbe es EP ab € 650, aber es baut mir keine Werkstatt ein und programmiert es.
Ist das so ????
Ich bitte um Antwort.
Herzlichen Dank...
würde ich mich erst mal bei kleineren Werkstätten umhören.
Danke, hab das Teil grad ausgebaut und schicke se morgen fort.
MfG...
Es ist häufig so, dass Werkstätten keine mitgebrachten Gebrauchtteile, oft nicht mal mitgebrachte Neuteile einbauen.
Grund dafür ist die Haftung, denn gibt es Probleme, dann ist der Kunde natürlich wieder in dieser Werkstatt und verlangt kostenlose Nachbesserung.
Natürlich kann die Werkstatt eine kostenlose Mängelbeseitigung berechtigt verweigern, wenn die Ursache in dem Fremdteil liegt.
Allerdings ist die Werkstatt in der Beweispflicht, dass es an dem Fremdteil liegt. Beweispflicht ist nicht nur die Behauptung, sondern die objektiv nachvollziehbare Beweisführung, oftmals nur über einen Sachverständigen möglich und das auf eigene Kosten.
In diesem konkreten Fall ist das noch problematischer für die Werkstatt, da hier ein Eingriff in das mitgebrachte Gerät vorgenommen werden muss und eine Beweisführung für eine tatsächliche Nichtverantwortung noch schwieriger wird.
Handelt es sich noch um ein Gebrauchtteil, ist das Risiko, insbesondere der Stress mit dem Kunden für die Werkstatt noch viel größer.
Gebraucht bedeutet, dass schon einiges an Lebensdauer weg ist, vielleicht noch überhöhter Verschleiß aufgrund von Fremdstoffen vielleicht deutlich vorgeschädigt wurde(Dieselpumpe ist im kalten Winter mit ordentlich Benzinanteil gefahren worden), und fliegt eine Woche nach dem Einbau dem Kunden um die Ohren.
.....
Beschafft die Werkstatt selbst ein Neuteil, dann sind die Verantwortungen und Risiken klar:
Macht sie selbst beim Einbau irgendwelchen Mist, dann muss sie ihren eigenen Mist auch wieder beseitigen - das gewöhnliche und kalkulierbare Betriebsrisiko, für das es entsprechende Rücklagen und je nach Mist u.U. auch eine Beteiligung über die Betriebshaftpflicht gibt.
Liegt es am Teil, dann greift die Werkstatt auf ihren Zulieferer zurück, hat ja einen Kaufvertrag mit darin geregelter Sachmangelhaftung und oft auch Herstellergarantie über das (Neu-)Teil.
Viel suchen und fragen, vielleicht findet man noch eine Werkstatt.
Allerdings ist die frühere Möglichkeiten mit dem "ohne Rechnung" und damit ohne Beweise für eine Haftung und Rückgriff auf die Werkstatt mit den neuen "Schwarzarbeits-Gesetzen" und dazu erfolgter Rechtsprechung auch nicht mehr vorhanden.
Aber vielleicht gibt es noch welche, die "es besser wissen" und weiterhin machen.
Das ist der Y 20 DTH Turbo-Motor.
Versuch es doch mal hier:
http://www.vp44diesel.de/de/home