Gebrauchtwagenkauf
Habe einen Gebrauchtwagen beim Autohändler gekauft.
Es fehlen Reserverad,Wagenheber Abschleppseil,Radkreuz,sowie das im Inserat angegebene Tagfahrlicht.
Was ist davon rechtens und wie kann ich mich wehren.
Reserverad (falls bei diesem Automodell bei Werks-Auslieferung dabei), Wagenheber und Radkreuz gehören zur allgemein vorhandenen und vom Kunden zu erwartenden Standardausstattung. Abschleppseil nicht. Tagfahrlicht nur wenn es im Kaufvertrag steht, strittig, würde ich sagen, wenn es im Inserat zwar erwähnt, im Kaufvertrag aber nicht enthalten ist. Viele Inserate enthalten eine Ergänzung, dass die beschriebenen Inhalte keine zugesicherten Eigenschaften bedeuten, damit ist der Händler raus.
Händler höflich bitten, dazu Stellung zu nehmen. Geschieht nichts, ihn auffordern, die Ausstattungs-Gegenstände nachzuliefern. Wegen dieser geringen Werte einen Rechtsstreit zu riskieren, in dem ein Gutachter festzustellen hätte, um wieviel der KP gemindert werden könnte etc. - Schwamm drüber.
Schlimmer ist es, dass Renaults nicht eben Muster an Zuverlässigkeit sind. In diesem Sinne wünsche ich Dir, dass nicht da das böse Erwachen noch kommt.
Danke für Deine Antwort. Werde gleich am Montag den Händler um Stellungsname bitten. Mal sehen, was dabei heraus kommt.
Werde das Resultat bekanntgeben.
Ja, richtig, wenn du ihn noch gar nicht darauf angesprochen hast, dann frag den Verkäufer erstmal. Die wollen ja auch keinen Kunden verlieren. Er muss dir auch kein neues Ersatzrad (Notrad, nehme ich an?) geben, Auto ist ja auch gebraucht. Mit den Tagfahrleuchten schau erst mal genau nach, was im Kaufvertrag steht und was im Inserat ggf. an Klauseln enthalten war.
Kaufvertrag gilt, Inserat interessiert nicht mehr, wenn ein schriftlicher Kaufvertrag existiert.
Reserverad, Wagenheber und "Radkreuz" sind Gegenstände, deren Vorhanden- oder Nichtvorhandensein man hätte problemlos beim Kauf erkennen können, somit ist deren Fehlen kein Sachmangel.
Sollte hier im Kaufvertrag nicht deren Vorhandensein zugesichert sein, gibt es da auch nichts.
Ich vermute allerdings auch (zusätzlich) aufgrund Fahrzeugtyp und Baujahr, dass der Wagen diese Dinge überhaupt nicht ab Werk hatte.
Nicht auf Leute hereinfallen, die keinen juristischen Hintergrund haben und ihre Informationen nach eigenem Wunschdenken und nicht nach der fachlichen Korrektheit im Internet zusammensuchen.
Wie kann etwas "allgemein vorhandenen und vom Kunden zu erwartenden Standardausstattung" sein, wenn in der Mehrheit der aktuellen Fahrzeuge diese Dinge nicht mehr vorhanden, oftmals nicht mal gegen Aufpreis lieferbar sind?
Die zwei meistverkauften Versionen des Scenic sind Authentique und Limited, Limited hat(-te auch in 2011) ein Ersatzrad serienmäßig.
Da braucht man also nichts "vermuten", man kann sich dies "nach der fachlichen Korrektheit im Internet zusammensuchen".
Ist das Fahrzeug gebraucht als "Limited" verkauft worden (was sich meiner und auch der Kenntnis Anderer entzieht), gehört das Ersatzrad auch bei diesem Eigentümerwechsel dazu.
Hallo zusammen, Habe am Montag mit dem Händler Sachlich gesprochen. Er hat mir ein Reperaturkitt,sowie Kompressor gegeben. Somit hat sich Radkreuz,Wagenheber u. Reserverad erledigt.
Zwegs dem Tagfahrlicht habe ich mit ihm eine Vereinbahrung getroffen: Neupreis mit Montage 280.-€
Mein Anteil 100.-€ somit ist alles einigermaßen gut verlaufen.
Vielen Dank für Eure rege Anteilname und Tipps.