Wertminderung bei hagelschaden
Hallo. Habe ein Leasingauto und das Leasing endet im Januar 2015. Ich hatte 2 Hagelschäden und wollt fragen wie es mit der Wertminderung aussieht. Habe ich da die Chance meinen Restwert zu verringern? Laut Porsche Bank nicht, da es keinen "Unfallgegner" gab.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Der Restwert wird durch die Hagelschäden nicht verringert. Der Wert bleibt !
Nur muss nun der Leasingnehmer den Minderwert durch den Hagelschaden zahlen.
Sollten diese Schäden nicht sichtbar sein fällt der Minderwert geringer aus. Wurde aber gespachtelt und lackiert dementsprechend höher.
Diese Wertminderung kann aber nur durch einen Gutachter festgestellt werden.
Auf den Hagelschaden muss bei Rückgabe des Fahrzeuges hingewiesen werden.
Denn bei der Fahrzeugrückgabe sind Nachzahlungen für Kratzer und Schäden fällig.
Hat man aber den Schaden im Abstimmung mit der Leasinggesellschaft über den Versicherer regulieren und reparieren lassen, könnten alles ohne Probleme laufen
Wurde die Leasinggesellschaft bei dem Hagelschaden informiert ?
Wie Tilly0007 schreibt, kenne ich es von meinem einzige Geleasten vor Jahren auch. Hatte Hagelschaden gemeldet und über die Kasko reparieren lassen (Neulackierung Dach) und wurde dann bei Rückgabe so ohne Wertminderung akzeptiert. Für andere (lächerliche) Lackunschönheiten wollte man den Wert mindern und ich sollte draufzahlen. Nur mein postwendend erklärtes Interesse an einem anderen Neuwagen stimmte die Gemüter um und nach Abwicklung der Leasinggeschichte erlosch mein Neuwagen-Interesse aus unerklärlichen Gründen schlagartig...
Danke für die Antworten! Schade! Ich werde das Auto behalten und daher gehe ich davon aus, dass ich nicht mehr bezahlen muss oder?
Ja, beide Hagelschäden wurden der Leasinggesellschaft natürlich gemeldet. Die Schäden wurden auch in einer Vertragswerkstatt repariert.
Wenn das Auto am Ende der Leasingzeit übernommen wird, dann steht der vereinbarte Betrag beim Abschluss des Leasingvertrages fest. Etwa in der Leasingzeit vom Nutzer zu vertretende Schäden am Fahrzeug können nicht zu Lasten des Leasinggebers gehen, etwa durch Reduzierung der End-Zahlungsbetrages wegen Wertminderung.