Entweder Sie kaufen sich welche bei der örtlichen Zulassungsstelle oder der Verkäufer stellt ihnen welche für die Überführung zur Verfügung.
Bevor man auf die Zulassungsstelle geht sucht man sich noch eine Versicherung der Wahl heraus, wo man eine Doppelkarte (vorläufiger Versicherungsschutz) erhält mit der eVB Nummer (elektronische Versicherungsbestätigung).
-> damit und mit Personalausweis dann Richtung Zulassungsstelle
-> Kurzzeitkennzeichen zulassen
-> Kurzzeitkennzeichen anfertigen lassen
-> mit dem Kennzeichen dann wieder zur Zulassungsstelle und den Zulassungsstempel auf das Kennzeichen prägen lassen
-> damit kann man dann das neue Fahrzeug überführen
weiteres siehe Links unten:
http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/Kurzzeitkennzeichen/beantragen.php
http://www.ueberfuehrungskennzeichen.net/#Kosten
Anderenfall kann man das Auto auch vorher zulassen und mit den Kennzeichen und der Zulassung dann nach Hause fahren. Dazu müsste sich der Händler aber bereit erklären, ihnen die Fahrzeugpapiere nebst TÜV/AU Bescheinigung vor der Abholung zukommen zu lassen, damit Sie das Auto auf ihrer örtlichen Zulassungsstelle zulassen können.