Volkswagen TSI 1,4l
Ich besitze einen VW Passat TSI 1,4 l.Der Wagen ist genau 5 Jahre alt.
Beim KM Stand 94000,-- ist die Steuerkette übergesprungen, ohne Vorwarnung. Beschädigung:
16 Ventile,
4 Zylinder
Schadenshöhe € 6200,--.
VW leistet keine Kulanz, da die Inspektionen erst bei KM-Stand 34.100 + 69200 durchgeführt wurden. Die Inspektionen wurden in einer VW Werkstatt durchgeführt. Jetzt die
Begründung von VW: Die Steuerkette benötigt als mechanisch flexibles Bauteil eine optimale Schmierung. Ist diese aufgrund einer relevanten Ölalterung nicht mehr gegeben, kommt es zum vorzeitigen Verschleiß der beweglichen Kettenglieder. Die Folge ist eine Durchmesserveränderung der Kettenbolzen, durch die sich die Steuerkette längt. Um die optimale Schmierung der Steuerkette fortwährend sicherzustellen, müssen die Ölwechselintervalle unbedingt eingehalten werden. Des Weiteren ist die erforderliche Mindestölmenge zu gewährleisten.
Ich möchte wissen ist es wirklich so, dass bei Überschreitung der Ölwechsel die Steuerkette übermäßig längt, oder ist hier wie bei vielen VW Motoren eine nicht sauber ausgestanzte Steuerkette eingebaut worden.
Du hast die vorgeschriebenen Wartungsintervalle um ca 4000 Km troz Anzeige im Schalttafeleinsatz überschritten und erwartest Kullanz ?
Ob es an der Technik oder an der Ölalterung liegt ist dabei nicht mehr Ausschlaggebend, Du hast einfach gepennt!
In der Presse und im Rundfunk gab es genügend Hinweise zu dem Thema da wird mann doch Hellhörig?
-->http://www.handelsblatt.com/auto/nachrichten/1-4-tsi-motor-was-vw-den-besitzern-von-tsi-motoren-empfiehlt/6505670-2.html
-->http://forum.gute-fahrt.de/showthread.php?t=19330
und so weiter.
Rede mit einem Anwalt und einem Gutachter darüber, wenn Du denkst das es was bringen könnte.
mfg.
Hier muss man deutlich dazu sagen, dass dieses Denken, es könnte was bringen, ein klassischer Fehlgedanke ist.
Die gesetzliche Sachmangelhaftung ("Gewährleistung"), bei der der Verkäufer (nicht Hersteller) für Produktfehler haftet, endet nach 2 Jahren ab Fahrzeugübergabe. (Neuwagen, bei Gebrauchten kann das auf ein Jahr reduziert werden.)
Selbst bei einem 100prozentigen Verschulden des Herstellers, reicht ein Tag drüber und es existiert nichts mehr, was man rechtlich durchsetzen könnte.
Aber auch innerhalb der 2 Jahre wäre aufgrund der überzogenen Inspektionsfristen eine deutliche Situationsveränderung eingetreten:
Der Gesetzgeber gibt nur einen möglichen Toleranzzeitraum von +/- 500 km bzw. +/- 2 Wochen vor (je nach dem, was zuerst eintritt).
Ist man aus diesem Toleranzfenster raus, dann ist man selbst in der Beweispflicht, dass der Schaden ursächlich ein Produktionsfehler war.
(Wohlgemerkt innerhalb der zwei Jahre und die Kosten für das Gutachten durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen trägt man selbst - nach zwei Jahren sind die Messen gesungen.)
Garantien (sofern vorhanden) sind ohnehin durch die verspätete Inspektionen erloschen. Das gilt hier dann auch für alle Garantien, auch für zB. Lack oder Durchrostung von innen. Alles, auch die Dinge, die technisch keinerlei Zusammenhang haben, sind damit erloschen.
Vielleicht wird da noch etwas aus Kulanzgründen gemacht. Rechtlich durchsetzbar ist nichts mehr davon.
Kulanz ist eine rein freiwillige Leistung des Ausführenden, die gegeben wird, wenn keinerlei Ansprüche mehr vorhanden sind, und was jemand freiwillig machen kann, ist schon vom Grundsatz nie einklagbar.
Vielleicht noch mal direkt selbst einen Kulanzantrag stellen, eventuell gibt es erklärbare Gründe, warum die Inspektionen überzogen wurden, eventuell auch eine Historie, dass man langjähriger Kunde und dies der schon achte Wagen aus dem Hause VW ist, ... und dann hoffen.
Mit dem Knüppel dort anrücken, da wird man eher niemanden bewegen können, Kosten zu tragen, die derjenige nicht tragen muss.
Anwalt und Gutachter, ohne dass eine rechtliche Basis existiert? Da würde ich eher das Geld verbrennen, da kann man sich wenigstens noch die Hände wärmen.
Inspektionstermine überziehen (oder in einer Nicht-Vertragswerkstatt ausführen lassen in Bezug auf alle Garantien außerhalb der 2jährigen Neuwagengarantie) bedeuten für solche Dinge immer ein Loch im eigenen Knie, häufig auch der Todesstoß.