Bremsbeläge defekt bei Gebrauchtwagen-Haftung?
Hallo,
ich habe im Februar einen 5 Jahre alten Hyundai mit knapp 33.000 km gekauft (mittlerweile 34.800 km drauf). Diesen habe ich bei einem größeren seriösen Autohaus gekauft, (mit dem Familie und Bekannte nur gute Erfahrungen gemacht haben) und das Auto wurde vor dem Kauf nochmal komplett durchgecheckt und es wurde das ein oder andere Teil auch erneuert.
Jetzt war ich heut beim Urlaubscheck und da hieß es, die Bremsbeläge sind komplett abgefahren, brauch das Auto eigentlich nicht mehr bewegen.
Ich habe, als ich das Auto gekauft hatte, 1 Jahr Garantie bekommen und im Kaufvertrag bei der Haftung steht nichts, dass Verschleißteile oder andere Dinge, von der Garantie ausgenommen sind.
Frage: Hab ich dann eine Chance, dass der Händler, diese Reperatur zahlen muss?
Du hast wahrscheinlich ein Jahr Gewährleistung bekommen und Verschleißteile fallen da grundsätzlich nicht drunter. Wahrscheinlich warn die Bremsen beim Check noch okay und nun sind sie halt abgenutzt.
Außerdem ist das kein Defekt, sondern Verschleiß.
In meinem Vertrag steht explizit 1 Jahr Garantie und das Autohaus hat auf seine Kosten sogar noch eine Versicherung für dieses 1 Jahr abgeschlossen, eben wenn in diesem 1 Jahr was ist. In dem Vertrag ist auch nichts ausgeschlossen, wie bspw. Verschleißteile.
Die Gewährleistung ist doch eh vom Gesetzgeber auf 2 Jahre beschlossen?!
Ist nicht der Verkäufer innerhalb der ersten 6 Monate irgendwie verpflichtet nachzuweisen, dass dieser Mangel beim Kauf noch nicht bestanden hat?
Aber so oder so, wenn das Auto komplett auf Herz und Nieren geprüft wurde und die Bremsen in Ordnung waren, können die doch nicht nach ca. 500 km bei null sein?
Lies dir die Garantiebedingungen nochmal genau durch. Da steht garantiert, dass Verschleißteile ausgeschlossen sind.
Und noch einmal, das ist kein Mangel.
Hm,da steht wirklich absolut nichts drinnen, dass irgendwas ausgeschlossen ist.
Hab mich jetzt mal noch weng im Internet und beim ADAC schlau gemacht und werd morgen zu dem Autohaus einfach mal hin fahren und dann seh ich mal weiter...
Hallo,
Du hast zwar gesetzlich 2 Jahre Gewährleistung, die kann aber bei gebrauchten Gegenständen auf ein Jahr verkürzt werden.
Des weiteren gibt es bestimmt Garantie auf die Verschleißteile, aber nicht auf den Verschleiß selbst.
Man muss unterscheiden zwischen zwischen
- dem VerschleißTEIL und einem Defekt (Mangel) an diesem Teil: der Bremsbelag ist gebrochen oder der Kleber zwischen Belag und stählernen Trägerplatte hat sich gelöst und der Belag ist dann rausgefallen.
In einer Garantie kann ein Verschleißteil und damit verbundene Defekte ausgeschlossen werden. Muss man die Garantiebedingungen vollständig lesen, üblicherweise ist es auch ausgeschlossen.
Ist es nicht ausgeschlossen, dann sind Defekte an dem Verschleißteil in der Garantie enthalten.
In der gesetzlichen Sachmangelhaftung ("Gewährleistung") können Verschleißteile nicht ausgeschlossen werden.
- und dem Verschleiß selbst, besser als "Abnutzung" bezeichnet. Der Belag nutzt sich mit der Zeit ab und was kein technischer Defekt, sondern eine übliche Abnutzung ist, ist nirgends, weder in der Garantie noch in der Sachmangelhaftung inkludiert - und was grundsätzlich nicht "drin" ist, muss auch nicht extra ausgeschlossen werden.
Der erhebliche Unterschied zwischen einem Gebrauchtwagen und einem Neuwagen, ist die an vielen Stellen bereits fortgeschrittene Abnutzung (und Alterung) und ist der Grund, dass ein Gebrauchter weniger kostet als ein Neuer.
Verschleiß (Abnutzung) und Alterung ist über den Kaufpreis abgegolten.
Allerdings würde ich trotzdem beim Verkäufer vorbei fahren und mal nachfragen, ob die Beläge nicht schon beim Verkauf austauschreif gewesen waren, denn innerhalb rund 1.800 km kann üblicherweise kein noch ausreichender Belag völlig weg sein.
Vielleicht kann man sich auf halbe/halbe; er das Material und Du den Lohn; oder irgendwas in der Art einigen.
Wenn es ausschließlich Abnutzung und kein (technischer) Defekt ist, dann sind hier keinerlei Ansprüche vorhanden, mehr als ein "Geschmäckle" ist da nicht.