Anhäger was darf ich an meinen Sorento hängen
Hallo Leute
ich habe einen Kia Sorento mit ZgG von 2550 Kg und einen neuen Hänger (Humbaur Loady 1500)mit 1500Kg ZgG leider habe ich nur den Führerschein B also bis 3.5Tonnen ZgZ des Zuges. Jetzt mal meine Frage kann ich den Hänger auf 950Kg Ablasten das ich ihn normal fahren kann?(Kipper war wichtig sonst hätte ich gleich kleiner gekauft)die 1500kg würde ich eh nich nutzen da ich Schlepper mit Hänger hab. Gibt es da eine Grenze wie weit ich einen Hänger ablasten kann da es ja schon 550Kg sind.
Danke schonmal an Euch
Schau sicherheitshalber nochmal in die offizielle Definition der FE-Klassen:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LA/fahrerlaubnisklassen-uebersicht.html
Falls Ablasten: die TÜV-Organisationen handhaben das nach meinen Erfahrungen unterschiedlich. Deshalb mal bei verschiedenen anrufen und vorher abchecken. Manche verlangen eine Änderung der Bereifung (Tragfähigkeit).
Super danke ich werd am besten gleich mal anrufen beim Tüv und der Dekra in der Nähe.
Ja, frag mal, welche Organisation überhaupt die Ablastung vornehmen darf, das ist in Ost und West unterschiedlich geregelt. Falls West (TÜV), dann auch mal nicht nur bei der örtlichen Prüfstelle nachfragen, falls die abwiegelt, sondern mal bei einer der großen (ggf. anderen) TÜV-Organisationen, z.B. TÜV Hannover, TÜV Rheinland, TÜV Süd.
ohne b+e darfst du nicht mit dem anhänger fahren mit b bis 350 kg.
Hallo,
1. Der Sorento wiegt je nach Ausstattung ca. 2000 kg.
2. Mit FS Kl. B darf man Gespanne bis 3500 kg fahren.
3. Entscheident ist das tatsächliche Gewicht und nicht das mögliche Gewicht. Das heißt: Sie können einen Anhänger an den Kia hängen der ein zgG von 5 Tonnen hat. Das Gespann darf aber zusammen nicht mehr als 3499 Kg wiegen.
4. Ablasten ist geistiger Blödsinn.
5. Ein Blick in die Straßenverkehrszulassungsrdnung (StVZO) hilft weiter.
6. Mit gespartem Geld die Familie zum Eis einladen.
7. Guten Appetit.
@ Blaumomo999:
Diese Auskunft ist schlichtweg und in mehreren Punkten falsch. Ich zitiere § 6(1) FeV (Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr) auzugsweise (dann da steht es nicht, wie früher, in der StVZO):
"(...) sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3.500 kg nicht übersteigt."