Wann endet ein Tempolimit
Ist es z.B. an einer Einmündung grudnsätzlich zuende, wenn nach der Einmündung kein neues Schild aufgestellt ist
Nicht immer. Falls sich z. B. die Einmündung in einer geschlossenen Ortschaft befindet, gilt nach der Einmündung wieder Tempo 50.
Falls sich die Einmünding außerhalb einer geschlossenen Ortschaft befindet, gilt nach der Einmündung wieder Tempo 100.
Falls unter dem Tempolimit Schild ein Zusatzschild war, für welche Wegstrecke das Tempolimit gilt, spielt es keine Rolle, wie viele Einmündungen auf dieser Wegstrecke sind.
Wenn es sich um eine Tempolimitzone hadelt, spielt es ebenfalls keine Rolle, wieviele Einmündungen es gibt. Das Tempolimit gilt in der gesamten Zone.
Ergibt sich die Länge eines Streckenverbotes nicht aus einem Zusatzschild, so endet sie erst mit Zeichen 278 bis 282, nicht etwa an der nächsten Kreuzung oder Einmündung, OLG Hamm NJW 74, 759; VRS 61, 353, NZV 96, 247. Eine durch Zeichen 274 angeordnete Geschwindigkeitsbegrenzung endet auch durch ein neues Zeichen 274 mit abweichender Angabe sowie innerorts am Ortsausgangsschild, BayObLG NZV 93, 363. Ein längeres Streckenverbot muß in den Streckenverlauf und die Merkfähigkeit berücksichtigender Weise wiederholt werden, OLG Hamm VRS 56, 59; siehe BayObLG VRS 73, 76.
Super Antwort!!!